Feldhilfe:
Hatten Sie ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer
nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
einem Auslandstätigkeitserlass (ATE)?
Wählen Sie "ja", wenn Sie Einkünfte (besondere Lohnbestandteile)
nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA),
nach einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder
nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben.
Sie müssen in diesem Fall weitere, detaillierte Angaben zu dem Beschäftigungsverhältnis im Ausland (Anlage N-AUS) machen. SteuerGo fragt auf den folgenden Seiten alle notwendigen Angaben für die Erstellung der Anlage N-AUS ab.
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