Vorsicht: Nicht immer kann man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Kosten, die Sie bereits als Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angeben, können Sie nicht auch noch als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Die Art, wie Sie die Kosten absetzen, können Sie jedoch nicht selbst bestimmen. Wenn die Kosten beispielsweise als Werbungskosten oder Sonderausgaben zählen, müssen sie auch als solche angegeben werden, das gilt genauso für die außergewöhnlichen Belastungen. Das betrifft beispielsweise für die Kosten der Kinderbetreuung, die nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden können, auch wenn der Höchstbetrag für die Kinderbetreuungskosten vielleicht schon überschritten ist.
Auch personenbezogene Dienstleistungen, für einen Friseur oder eine kosmetische Behandlung beispielsweise, gelten nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen, selbst wenn sie in Ihrem Haushalt stattfinden.
Dienstleistungen, die im Leistungskatalog der Pflegeversicherung aufgelistet sind, können Sie hingegen angeben.
Nicht begünstigt sind jedoch Arbeiten, die nicht in Ihrem privaten Haushalt erledigt werden, beispielsweise, wenn Sie Ihre Wäsche zum Waschen in eine Reinigung geben.
Handwerkerleistungen, für die Sie nach einem Versicherungsschaden Leistungen durch Ihre Versicherung (Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung beispielsweise) erhalten, können Sie nicht in der Steuererklärung geltend machen. Auch Versicherungsleistungen, die Sie erst später erhalten werden, müssen einbezogen werden.
Keinen Steuerabzug gibt es ebenfalls für haushaltsnahe Dienstleistungen, die nicht in Ihrem Privathaushalt stattfinden. Hierzu zählt beispielsweise die Reinigung eines außerhäuslichen Arbeitszimmers, einer Zweitwohnung oder Ihrer Firma. Solche Ausgaben zählen zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Kosten für eine Reinigungshilfe allerdings, die sowohl in einem häuslichen Arbeitszimmer als auch in Ihrer Privatwohnung tätig ist, können zeitanteilig aufgeteilt werden. Der berufliche Teil gehört zu den Betriebskosten oder Werbungskosten, der private Teil zu den haushaltsnahen Dienstleistungen.
Werden haushaltsnahe Dienstleistungen sowohl auf dem Privatgrundstück als auch auf öffentlichem Gelände ausgeführt, ist diese Tätigkeit nach einem BFH-Urteil insgesamt steuerbegünstigt. Dies gilt beispielsweise für das Schneeräumen auf öffentlichen Gehwegen, nicht aber auf öffentlichen Straßen. Die Kosten für den Winterdienst vor dem eigenen Grundstück sind also mit 20 Prozent von der Steuerschuld abziehbar (BFH-Urteil vom 20.3.2014, VI R 55/12).
In 2020 hat der BFH dann aber geurteilt, dass Aufwendungen für die Straßenreinigung vor dem Grundstück nicht als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG steuerbegünstigt sind (BFH-Urteil vom 13.5.2020, VI R 4/18).
Jüngst hat das Bundesfinanzministerium zu der Rechtsprechung des BFH folgende Übersicht veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 1.9.2021, IV C 8 - S 2296-b/21/10002 :001):
| Maßnahme |
Begünstigt |
Nicht begünstigt |
Haushaltsnahe Dienstleistung |
| Straßenreinigung |
|
|
|
| – Fahrbahn |
|
X |
|
| – Gehweg |
X |
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X |
| Winterdienst |
|
|
|
| – Fahrbahn |
|
X |
|
| – Gehweg |
X |
|
X |
Darüber hinaus verfügt das BMF: Für Handwerkerleistungen der öffentlichen Hand, die nicht nur einzelnen Haushalten, sondern allen an den Maßnahmen der öffentlichen Hand beteiligten Haushalten zugutekommen, ist eine Begünstigung nach § 35a EStG ausgeschlossen. Insoweit fehlt es an einem räumlich-funktionalen Zusammenhang der Handwerkerleistungen mit dem Haushalt des einzelnen Grundstückseigentümers. Das betrifft zum Beispiel den Ausbau des allgemeinen Versorgungsnetzes oder die Erschließung einer Straße. Diese Haltung entspricht dem BFH-Urteil vom 28.4.2020 (VI R 50/17).
Vorsicht: Nicht immer kann man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Kann ich auch als Mieter die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nutzen?
Ja. Sie müssen nicht Eigentümer der Wohnung sein, um bestimmte Kosten steuerlich geltend zu machen.
Steuervorteil auch für Mieter möglich
Auch als Mieter können Sie die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch nehmen. Das gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, auch wenn der Vermieter der Auftraggeber war. Entscheidend ist, dass Sie die Kosten über die Betriebskosten mitbezahlt haben.
Diese Betriebskosten sind absetzbar
Viele Posten aus Ihrer Betriebskostenabrechnung können als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen eingestuft werden, z. B.:
- Gartenpflege
- Hausreinigung
- Hausmeisterdienste
- Schornsteinfeger
- Aufzugswartung
Voraussetzung: Bescheinigung vom Vermieter
Damit Sie diese Kosten beim Finanzamt geltend machen können, benötigen Sie eine Bescheinigung vom Vermieter. Eine normale Betriebskostenabrechnung reicht in der Regel nicht aus.
Sie haben jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf diese Bescheinigung. Grundlage ist § 35a EStG in Verbindung mit der Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 09.11.2016.
Steuervorteil auch bei selbst beauftragten Leistungen
Wenn Sie als Mieter selbst einen Handwerker oder eine Haushaltshilfe beauftragen (z. B. Fensterputzer oder Maler), können Sie diese Ausgaben ebenfalls absetzen – unabhängig von der Betriebskostenabrechnung. Die Arbeiten müssen allerdings in Ihrer Wohnung stattfinden.
Rechtsprechung bestätigt Mieteranspruch
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 20.04.2023 (VI R 24/20) entschieden, dass Mieter auch dann Anspruch auf Steuervergünstigung haben, wenn sie nicht selbst Auftraggeber der Leistung waren.
Was tun bei Problemen mit dem Vermieter?
Wenn der Vermieter die Bescheinigung nicht ausstellt oder zusätzliche Belege verlangt, können Sie sich auf Ihr Recht auf Belegeinsicht nach § 259 Abs. 1 BGB berufen.
Laut Bundesgerichtshof (BGH) dürfen Sie die Belege:
- einsehen,
- abfotografieren,
- scannen oder
- kopieren.
Bei preisgebundenem Wohnraum erlaubt § 29 Abs. 2 Satz 1 der Berechnungsverordnung, sogar Kopien gegen Kostenerstattung anzufordern (BGH-Urteil vom 08.03.2006, VIII ZR 78/05).
Kann ich auch als Mieter die Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nutzen?
Welche Voraussetzungen gelten für Steuerermäßigungen im Haushalt?
Voraussetzungen für Steuerermäßigungen im Haushalt
Für die steuerliche Anerkennung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Die Leistung muss im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht worden sein
Steuerlich begünstigt sind nur Tätigkeiten, die innerhalb der Wohnung oder des Grundstücks ausgeführt werden. Nicht begünstigt sind zum Beispiel:
- Pflegeleistungen in einer Tagespflegeeinrichtung
- Reparaturen von Haushaltsgeräten in der Werkstatt des Dienstleisters
- Müllabfuhr – die eigentliche Entsorgung erfolgt außerhalb des Haushalts
Hinweis: Das Leeren der Mülltonne gilt als Nebenleistung. Die Hauptleistung ist die Entsorgung. (FG Köln, 26.01.2011, 4 K 1483/10; FG Münster, 24.02.2022, 6 K 1946/21 E)
2. Der Haushalt muss sich in der EU oder im EWR befinden
Nur haushaltsnahe Leistungen innerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sind steuerlich begünstigt.
3. Nur einmaliger Höchstbetrag pro Steuerpflichtigem
Bei mehreren Haushalten (z. B. Hauptwohnung und Zweitwohnsitz) kann der Höchstbetrag für Steuerermäßigungen nur einmal in Anspruch genommen werden.
4. Keine Doppeltberücksichtigung
Aufwendungen sind nicht absetzbar, wenn sie bereits als:
- Betriebsausgaben
- Werbungskosten
- Sonderausgaben
- Außergewöhnliche Belastungen
steuerlich berücksichtigt wurden.
Besonderheit bei Wohnungseigentümern
Eigentümer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung können die Steuerermäßigung auch dann nutzen, wenn:
- die Gemeinschaft oder der Verwalter als Auftraggeber auftritt
- die Maßnahme über das Gemeinschaftseigentum abgewickelt wird
Der steuerliche Vorteil wird anteilig nach Miteigentumsanteil gewährt.
Aktuelle Rechtsprechung: Erhaltungsrücklage
Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage gelten nicht im Jahr der Zahlung als Werbungskosten. Erst wenn der Verwalter die Mittel tatsächlich verwendet, sind sie abziehbar. (BFH-Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 19/24)
Müllabfuhrgebühren: Aktuelle Situation
Die Kosten für die Müllabfuhr können derzeit nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden. Begründung:
- Die Hauptleistung – die Entsorgung – erfolgt außerhalb des Haushalts
- Das Abholen gilt nur als untergeordnete Nebenleistung
Diese Sichtweise wurde vom Finanzgericht Münster bestätigt. Eine Revision wurde aus verfahrensrechtlichen (nicht inhaltlichen) Gründen abgelehnt.
Welche Voraussetzungen gelten für Steuerermäßigungen im Haushalt?
Which expenses are eligible?
Eligible expenses include gross wages or salary (for "mini-jobs") and the social security contributions paid by the employer, wage tax including the solidarity surcharge and church tax, accident insurance contributions, and levies under the Expense Reimbursement Act (U 1 and U 2).
Which expenses are eligible?
What evidence is required for tax reduction under section 35a of the Income Tax Act?
To claim the tax reduction under § 35a EStG (household services, craftsmen's services and care expenses), certain conditions and evidence must be met.
1. Invoices and proof of payment
The service provider must issue a proper invoice, with labour and material costs listed separately. Only labour, machine and travel costs, and the VAT on these, are eligible. Payment must be made by bank transfer; cash payments are not recognised.
2. Household services and care expenses
Household services include not only traditional tasks such as cleaning or gardening but also home care for people in need of care. Since 2009, no proof of the care level is required.
3. Missing service charge statement
If you have not yet received the service charge statement for the current tax year, you can submit the previous year's statement. The year the statement is received counts.
4. Court rulings on care costs
BFH ruling of 3 April 2019 (residential care not deductible, ref.: VI R 19/17)
The Federal Fiscal Court ruled in 2019 that only costs for one's own care or accommodation in a home are deductible. If children cover the costs for their parents' residential care, this is not tax-deductible.
Ruling of the Berlin-Brandenburg Fiscal Court of 11 December 2019 (outpatient care deductible, ref.: 3 K 3210/19)
The Berlin-Brandenburg Fiscal Court ruled that costs for outpatient care of relatives are deductible if the care takes place in the taxpayer's household.
BFH ruling of 12 April 2022 (outpatient care deductible, residential care still not deductible, ref.: VI R 2/20)
The BFH ruled in 2022 that outpatient care in the parents' household is also deductible if the child is contractually obliged. Costs for residential care remain non-deductible for tax purposes.
What evidence is required for tax reduction under section 35a of the Income Tax Act?
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Die haushaltsnahe Dienstleistung ist ein Begriff aus dem Einkommensteuerrecht. Die Aufwendungen für eine solche Dienstleistung können zu einer Steuerermäßigung führen. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 35a EStG.
Man unterscheidet zwischen haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Je nach Einordnung der Dienstleistung gelten verschiedene Höchstbeträge für die Berücksichtigung.
Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis
Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn in einem Privathaushalt von einer nicht zum Haushalt gehörenden Person eine Tätigkeit ausgeübt wird, die üblicherweise durch Haushaltsmitglieder erledigt würde, zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Backen, Nähen, Waschen, Putzen, Versorgung von Kindern und Alten, Gartenarbeit.
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Privathaushalt liegt immer dann vor, wenn
- das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung monatlich über 556 Euro liegt oder
- mehrere Minijobs unter Zusammenrechnung die Grenze von 556 Euro monatlich überschreiten.
Nicht begünstigt sind Tätigkeiten als Chauffeur, Sekretär oder Gesellschafter.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Die haushaltsnahen Dienstleistungen müssen von einem selbständigen Dienstleister oder einer Dienstleistungsagentur ausgeführt worden sein. Zu den begünstigten Leistungen gehört z. B.
- die Reinigung der Wohnung, das Putzen der Fenster, die Reinigung des Treppenhauses und der übrigen Gemeinschaftsräume,
- die Gartenpflege (z. B. Rasenmähen, Heckenschneiden),
- die Dienstleistung bei Umzügen von Privatpersonen (abzüglich Erstattungen Dritter).
Handwerkerleistungen
Im Rahmen der Handwerkerleistungen sind alle Aufwendungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung (Eigentumswohnung, Haus, Mietwohnung) begünstigt. Dazu gehören z. B.
- Arbeiten an Innen- und Außenwänden,
- Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o. Ä.,
- Reparaturen oder Austauscharbeiten an Fenstern und Türen,
- Streichen, Reparaturen und Austauscharbeiten an Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Einbauküchen, Heizkörpern und -rohren,
- Reparaturen und Austauscharbeiten an Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen),
- Reparaturen, Wartungs- oder Austauscharbeiten an Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen durch Elektriker und Klempner,
- Modernisierungsarbeiten im Badezimmer,
- Reparaturen und Wartungsarbeiten an Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personal Computer),
- Maßnahmen der Gartengestaltung (z. B. Pflasterarbeiten, Gartenneuanlage),
- Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück,
- Kontrollarbeiten (z. B. Schornsteinfeger, Blitzschutz, Feuerlöscher und -melder).
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
How much tax can I save through household-related services and tradesmen's bills?
Depending on the type of employment and work, household-related services are subsidised differently in the tax return. The expenses can be taken into account for tax reduction as follows, depending on their type:
20 percent, maximum 510 Euro
- for domestic help in marginal employment (mini-job),
20 percent, maximum 4.000 Euro
- for domestic help in employment subject to social insurance,
- for care and support services (also in nursing homes)
- for household-related services in self-employment.
20 percent, maximum 1.200 Euro
- for craftsmen's services, but only wages and travel costs plus VAT, not material costs.
Your expenses for domestic help, household-related services and craftsmen's services are deducted directly from the tax liability at 20 percent.
If you pay no or very little income tax, unfortunately you have no possibility of a tax reduction through household-related services or craftsmen's services.
Tip
The maximum amounts for the individual services are not reduced pro rata if the service is not provided for the whole year. For example, if you employed a cleaner for only a few months of the year, the wages paid will still be deducted from the tax liability at 20 percent, up to the maximum amount.
On the other hand, you cannot claim the expenses for household-related services more than once. Exception: You share the cost of caring for a person with others. However, you cannot claim double the maximum amount for two cleaners, even if you have multiple households in different homes.
The tax office counts multiple households in different homes as one household. If you and your spouse choose individual assessment, each partner is entitled to half the maximum amount for the respective household-related service. However, you can also apply for a different proportional allocation. Even if you are unmarried and living together, you can only claim half the maximum amount for yourself. In total, the maximum amount for the tax deduction is therefore only available once per household.
Example
Mr Schmitt has his house renovated 2025 (cost: 6.000 Euro incl. VAT), employs a cleaner in marginal employment (4.800 Euro) and has a gardener (1.200 Euro incl. VAT) as well as a care service for his mother, who lives with him in the household (4.000 Euro incl. VAT). Through these expenses, Mr Schmitt saves income tax as follows:
- Deduction for renovation (20 percent of 6.000 Euro, max. 1.200 Euro): 1.200 Euro
- Deduction for cleaner (20 percent of 4.800 Euro, max. 510 Euro): + 510 Euro
- Deduction for gardener and care service (20 percent of 5.200 Euro, max. 4.000 Euro): + 1.040 Euro
Total tax deduction 2.750 Euro
This amount is deducted from the income tax. Mr Schmitt may receive a refund from the tax office if his pre-paid wage or income tax is higher.
How much tax can I save through household-related services and tradesmen's bills?
Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?
Steuerermäßigung für Pflege im Haushalt (§ 35a EStG)
Für die Pflege einer Person in Ihrem Haushalt können Sie 20 % der Kosten, maximal 4.000 Euro, direkt von der Steuer abziehen (§ 35a EStG). Das gilt für die Pflege von Ihnen selbst oder Ihres Ehepartners – nicht jedoch für Angehörige, die nicht in Ihrem Haushalt leben (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).
Begünstigt sind Leistungen der Grundpflege und Betreuung (z. B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität). Auch haushaltsnahe Dienstleistungen wie Friseur oder Fußpflege sind abziehbar, wenn sie im Pflegeleistungskatalog der Pflegeversicherung stehen. Entscheidend ist, dass die Pflege im Haushalt der pflegenden oder der gepflegten Person erfolgt – auch in einem Altenheim. Die Steuerermäßigung ist haushaltsbezogen, sie wird also pro Haushalt nur einmal gewährt.
Pflegepauschbetrag oder tatsächliche Kosten?
Es kann sinnvoll sein, statt des Pflege-Pauschbetrags die tatsächlichen Kosten geltend zu machen – besonders wenn 20 % dieser Kosten den Pauschbetrag übersteigen. So sind bis zu 4.000 Euro jährlich direkt steuermindernd anrechenbar.
Die Pflege-Pauschbeträge:
- Pflegegrad 2: 600 Euro
- Pflegegrad 3: 1.100 Euro
- Pflegegrad 4, 5 oder Hilflosigkeit: 1.800 Euro
Der Pauschbetrag kann nur geltend gemacht werden, wenn der Pflegebedürftige die Pflegekosten nicht selbst tragen kann.
Abziehbarkeit bei Pflege von Angehörigen
Nach früherer Rechtsprechung waren Pflegekosten für Angehörige nur abziehbar, wenn diese im eigenen Haushalt lebten. Dies hat sich durch ein BFH-Urteil (12.4.2022, VI R 2/20) geändert: Auch wenn Kinder die ambulante Pflege ihrer Eltern im Haushalt der Eltern finanzieren, können sie die Kosten absetzen – unter folgenden Bedingungen:
- Es handelt sich um ambulante Pflege,
- Der Pflegevertrag wurde vom Zahlenden (z. B. Kind) abgeschlossen und verpflichtet ihn persönlich zur Zahlung.
Keine Abzugsfähigkeit bei stationärer Pflege
Für stationäre Pflegekosten (z. B. Heimunterbringung) gilt weiterhin: Eine steuerliche Abzugsfähigkeit besteht nicht, wenn die Kinder die Kosten für ihre Eltern übernehmen. Der BFH erkennt hier keinen eigenen Aufwand an (BFH-Urteil vom 3.4.2019, VI R 19/17).
Kann ich auch die Hilfe für eine pflegebedürftige Person absetzen?