Was bei der Kinderbetreuung durch Oma und Opa absetzbar ist?
Kinderbetreuungskosten sind als Sonderausgaben absetzbar, jedoch nur zu 80 Prozent und begrenzt auf 4.800 Euro je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Wenn Großeltern das Kind betreuen, können Vergütungen steuerlich nicht abgesetzt werden, es sei denn, es handelt sich um Fahrtkostenerstattungen.
Aktuelle Entscheidungen
Unentgeltliche Kinderbetreuung durch die Großmutter und Fahrtkostenerstattung:
Erstattet man Oma oder Opa die Fahrtkosten für die Kinderbetreuung – sei es für Bus, Bahn, Taxi oder pauschal 30 Cent pro Kilometer bei Nutzung des eigenen Autos – können diese Ausgaben steuerlich abgesetzt werden (BFH-Urteil vom 4.6.1998, III R 94/96).
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Erstattung von Fahrtkosten auch dann als absetzbare Kinderbetreuungskosten gilt, wenn die Betreuung unentgeltlich erfolgt. Die Betreuung aus familiärer Gefälligkeit beeinträchtigt die steuerliche Absetzbarkeit nicht (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.5.2012, EFG 2012 S. 1439).
Die Großmutter muss die erhaltenen Fahrtkostenerstattungen nicht in ihrer Steuererklärung angeben, da es sich um eine reine Kostenerstattung handelt, die keine steuerpflichtigen Einnahmen darstellt. Voraussetzung ist, dass die Betreuungsperson eine „Rechnung“ oder Quittung über die entstandenen Nebenkosten ausstellt (BMF-Schreiben vom 14.3.2012, BStBl. 2012 I S. 307, Tz. 5).
Vergütung für Kinderbetreuung durch Großeltern:
Die Eltern können eine Vergütung für die Kinderbetreuung an Großeltern steuerlich berücksichtigen, wenn die Großeltern nicht im selben Haushalt leben und die Betreuungsvereinbarung wie unter Fremden abgeschlossen wird (BFH-Urteil vom 6.10.1961, BStBl. 1961 III S. 549).
Kinderbetreuungskosten und Kontoauszüge:
Ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12.8.2019 (4 K 936/18) zeigt, dass es wichtig ist, klare Nachweise für Kinderbetreuungskosten zu erbringen. Im genannten Fall konnten die Kläger keine schlüssigen Erklärungen für Überweisungen liefern, was zur Ablehnung ihrer Kinderbetreuungskosten führte. Dennoch wurde betont, dass Fahrtkostenerstattungen an Großeltern grundsätzlich zu abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten führen.
Steuervorteil für Leistungen des Arbeitgebers bei Kinderbetreuung:
Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Kombination der Steuervorteile bei Kinderbetreuung:
Der Bundesfinanzhof erklärt, dass die als Sonderausgaben abziehbaren Kindergartenbeiträge um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse gekürzt werden müssen (BFH-Beschluss vom 14.4.2021, III R 30/20).
Kinderbetreuung: Haushaltszugehörigkeit entscheidend
Begünstigt sind nur Kinder, die zum Haushalt gehören. Bei getrennt lebenden Eltern zählt der gemeldete Wohnsitz des Kindes. Gleichzeitige Zugehörigkeit zu beiden Haushalten kann angenommen werden, wenn das Kind flexibel zwischen beiden Elternteilen lebt.
Das Thüringer Finanzgericht hat die Frage zur Vereinbarkeit von § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Grundgesetz zugelassen. Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung, dass die Betreuungsaufwendungen des nicht betreuenden Elternteils durch den BEA-Freibetrag abgedeckt werden müssen (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).
Was bei der Kinderbetreuung durch Oma und Opa absetzbar ist?
Welche Arten von Kinderbetreuungskosten können angesetzt werden?
Egal ob erwerbsbedingt oder nicht, dürfen Sie für jedes Kind bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt übernimmt davon 80 Prozent, also bis zu 4.800 Euro.
Ob die Betreuung in Ihrem Haushalt stattfindet oder an einem anderen Ort, ist unerheblich. Entscheidend ist lediglich, dass es sich um eine unmittelbar betreuende oder beaufsichtigende Tätigkeit handelt. Deshalb werden etwa Nachhilfestunden, Klavierunterricht oder Ballettkurse nicht als Betreuungskosten angerechnet. Absetzbar sind hingegen:
- die Unterbringung in Kindergarten, Kindertagesstätte, Hort, Kinderkrippe und auch bei der Tagesmutter
- die Beschäftigung von Kinderpflegern, Erziehern oder Babysittern im Haushalt
- die Beschäftigung von Haushaltshilfen und Au-Pairs, sofern diese das Kind betreuen
- Fahrtkosten für die Betreuungsperson. Außerdem freie Kost und Logis , sofern kein Arbeitslohn bezahlt wird.
- Die Verpflegung für das Kind zählt nicht zu den Betreuungskosten. Wenn sie nicht einzeln ausgewiesen ist, muss sie geschätzt und herausgerechnet werden.
Betreuung durch einen Angehörigen
Auch wenn ein Angehöriger Ihr Kind betreut, sind die Kosten unter Umständen absetzbar. Dieser Angehörige darf jedoch keinen Anspruch auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag für das Kind haben und auch nicht in Ihrem Haushalt leben, sonst wertet das Finanzamt die Beaufsichtigung als Gefälligkeit. Reisen hingegen die Großeltern an, um ihre Enkel zu betreuen, so können Sie die übernommenen Fahrtkosten von der Steuer absetzen. Dazu sollten Sie allerdings eine entsprechende Vereinbarung vorlegen können.
Wichtig
Wenn Sie Betreuungskosten absetzen wollen, dann dürfen Sie das Geld grundsätzlich nicht bar auszahlen, sondern müssen es überweisen. Das Finanzamt kann als Nachweis die Rechnung und gegebenenfalls den Überweisungsbeleg verlangen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht.
Hinweis: Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, ist der Sonderausgabenabzug in Höhe dieser Leistungen zu kürzen, denn der Abzug von Sonderausgaben setzt Aufwendungen voraus, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
Welche Arten von Kinderbetreuungskosten können angesetzt werden?
When can I deduct childcare costs?
You can only claim childcare costs if there is a parental relationship. This applies to biological children, as well as adopted and foster children. You cannot claim childcare costs for stepchildren and grandchildren.
Furthermore, the child must belong to your household. This is also the case if, for example, they are in a boarding school and regularly come home. It is important that there is a family home used by the child and that you are responsible for the child's welfare.
In general, you can only claim childcare costs for children under 14 years of age. This age limit is waived only for disabled children.
Tip
Note: If the employer provides tax-free benefits for pre-school childcare, the deduction for special expenses must be reduced by the amount of these benefits, as the deduction for special expenses requires expenses that actually and definitively burden the taxpayer financially (BFH ruling of 1.9.2021, III R 54/20).
When can I deduct childcare costs?
How old can my child be for me to deduct childcare costs?
Until your child's 14th birthday, you can claim childcare costs; after that, you cannot.
For children with disabilities, there is no age limit if the disability occurred before their 25th birthday. A disability card is sufficient as proof.
How old can my child be for me to deduct childcare costs?
How do I provide evidence of my childcare costs?
Childcare costs can be proven through invoices and the corresponding transfer documents. A receipt from the recipient is not sufficient! Even small amounts, such as to the babysitter, must not be paid in cash if you wish to claim the costs later.
You do not need to include the documents with your tax return, but you must present them if requested by the tax office.
How do I provide evidence of my childcare costs?
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
Pro Kind und Jahr können Sie bis zu 6.000 Euro Betreuungskosten geltend machen. Davon zieht das Finanzamt 80 Prozent, also maximal 4.800 Euro, bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ab. Ob das Kind konstant während des gesamten Jahres betreut wurde oder nur für einige Tage, spielt keine Rolle.
Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuung bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Partner die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Sofern das auf beide zutrifft, darf jeder seinen Anteil bis zu 2.400 Euro absetzen. Sie können aber auch eine andere Aufteilung vereinbaren.
Dies kann auch Sinn ergeben, wie das folgende Beispiel zeigt:
Für die Betreuung des Kindes fallen pro Jahr 5.500 Euro an. Die Mutter trägt Kosten in Höhe von 4.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 1.500 Euro.
Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:
Mutter: 80 % von 4.000 Euro = 3.200 Euro
Vater: 80 % von 1.500 Euro = 1.200 Euro
Insgesamt: 4.400 Euro (80 % von 5.500 Euro)
Da jeder Elternteil höchstens 2.400 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 3.600 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.
Wenn sich Vater und Mutter beispielsweise darauf einigen, dass die Mutter einen Höchstbetrag von 3.200 Euro und der Vater von 1.200 Euro ansetzen darf, können sie 400 Euro mehr Kinderbetreuungskosten geltend machen
Komplizierter wird es, wenn Sie nicht verheiratet sind. Leben Sie nicht zusammen, dann darf derjenige die Betreuungskosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende dürfen wie Verheiratete bis zu 6.000 Euro geltend machen. Leben Sie hingegen ohne Trauschein mit Ihrem Partner zusammen, können Sie die Betreuungskosten aufteilen. Das lohnt sich insbesondere dann, wenn einer von Ihnen nur wenig verdient und deshalb nicht vom Steuervorteil profitiert.
Vorsicht
Bei unverheirateten Eltern erkennt das Finanzamt nur die Kinderbetreuungskosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen hat und von dessen Konto das Entgelt entrichtet worden ist. Wenn beide Elternteile Betreuungskosten geltend machen wollen, sollten sie beide den Vertrag unterschreiben.
Wichtiger Hinweis:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass bei getrennt lebenden Eltern die Haushaltszugehörigkeit des Kindes maßgeblich ist. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG verstößt dies nicht gegen das Grundgesetz, wenn die Betreuungsaufwendungen des Elternteils, der das Kind nicht in seinem Haushalt aufgenommen hat, durch den BEA-Freibetrag (Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) abgedeckt sind (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).
Paritätisches Wechselmodell:
In Fällen, in denen das paritätische Wechselmodell praktiziert wird (Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern), dürfen die Kinderbetreuungskosten nur von demjenigen abgezogen werden, der sie tatsächlich bezahlt hat. Entscheidend ist, wer die Betreuungsaufwendungen auf das Konto der Betreuungseinrichtung überwiesen hat (Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 23.11.2021, 3 K 799/18). Eine Revision gegen dieses Urteil wurde vom Bundesfinanzhof zurückgewiesen (BFH-Urteil vom 10.7.2024, III R 1/22).
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:
Erbringt der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung, muss der Sonderausgabenabzug um diese Beträge gekürzt werden, da der Steuerpflichtige nur für tatsächlich getragene Aufwendungen wirtschaftlich belastet ist (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
What childcare costs cannot be deducted?
You cannot claim costs for any type of tuition as childcare costs. This includes tutoring, but not basic homework supervision.
Expenses for “teaching special skills” (such as music lessons or computer courses) are also not considered childcare costs for tax purposes.
The following items are also not deductible:
- Payments for sporting activities, e.g. membership fees for a sports club
- Expenses for school trips
- Material costs for books, toys or similar items
- Your travel expenses if you take your child to a carer or after-school club and pick them up
- Expenses for your child's meals
What childcare costs cannot be deducted?
Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?
Der Höchstbetrag von 4.800 Euro gilt pro Kind und nicht pro Elternteil. Sind Sie als Ehepaar zusammenveranlagt, ist es unerheblich, wer von Ihnen die Betreuungskosten bezahlt hat. Bei Einzelveranlagung kann derjenige Elternteil die Kosten absetzen, der sie getragen hat. Falls beide Elternteile die Kosten tragen, kann jeder seinen Anteil bis zu 2.400 Euro geltend machen. Alternativ können Sie auch eine andere Aufteilung vereinbaren.
Beispiel: Aufteilung der Betreuungskosten
Für die Betreuung eines Kindes fallen 5.500 Euro jährlich an:
- Mutter zahlt: 4.000 Euro
- Vater zahlt: 1.500 Euro
Ohne besondere Vereinbarung ergibt sich (80 % abziehbar):
- Mutter: 3.200 Euro (80 % von 4.000 €)
- Vater: 1.200 Euro (80 % von 1.500 €)
- Gesamtabzug: 4.400 Euro
Da jeder Elternteil maximal 2.400 Euro absetzen darf, wären ohne Abstimmung nur 3.600 Euro abziehbar.
Tipp: Vereinbaren die Eltern eine Aufteilung mit 3.200 Euro (Mutter) und 1.200 Euro (Vater), können 4.400 Euro steuerlich berücksichtigt werden – also 800 Euro mehr.
Unverheiratete Eltern:
Sind die Eltern unverheiratet und leben getrennt, kann der Elternteil die Kosten absetzen, bei dem das Kind lebt. Alleinerziehende können bis zu 6.000 Euro absetzen. Leben unverheiratete Eltern jedoch zusammen, können sie die Betreuungskosten aufteilen – besonders sinnvoll, wenn einer der Partner ein geringes Einkommen hat und steuerlich weniger profitiert.
Wichtiger Hinweis:
Das Finanzamt erkennt bei unverheirateten Eltern nur die Kosten desjenigen an, der den Vertrag mit der Betreuungseinrichtung geschlossen und das Entgelt entrichtet hat. Wollen beide Elternteile die Betreuungskosten absetzen, müssen auch beide den Vertrag unterschreiben und zahlen.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass bei getrennt lebenden Eltern die Haushaltszugehörigkeit des Kindes entscheidend ist (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Wenn die Betreuungsaufwendungen des Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, durch den BEA-Freibetrag abgedeckt werden, verstößt dies nicht gegen das Grundgesetz (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).
Paritätisches Wechselmodell:
Bei Eltern, die das paritätische Wechselmodell praktizieren (Kind lebt zeitweise bei Mutter und Vater), dürfen die Kinderbetreuungskosten nur von dem Elternteil abgezogen werden, der die Zahlungen tatsächlich geleistet hat (Thüringer FG, Urteil vom 23.11.2021, 3 K 799/18; BFH-Urteil vom 10.7.2024, III R 1/22).
Steuerfreie Arbeitgeberleistungen:
Wenn der Arbeitgeber steuerfreie Leistungen zur vorschulischen Kinderbetreuung erbringt, muss der Sonderausgabenabzug um diese Beträge gekürzt werden, da nur Aufwendungen abgezogen werden können, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich wirtschaftlich belastet wird (BFH-Urteil vom 1.9.2021, III R 54/20).
Bei wem trage ich die Kinderbetreuungskosten ein?
Internatskosten teilweise als Kinderbetreuungskosten absetzbar?
Aufwendungen für die Internatsunterbringung eines gesunden Kindes zwecks Schulausbildung sind steuerlich leider bisher nicht absetzbar. Diese Aufwendungen stellen typische Ausbildungskosten dar, die mit dem Kindergeld oder dem Kinder- und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung) abgegolten sind. Nicht abzugsfähig sind die Internatskosten auch dann, wenn die Internatsunterbringung aus sozialen, psychologischen oder pädagogischen Gründen erfolgt, etwa weil das Kind schwer erziehbar oder lernbehindert ist oder die Eltern sich nicht um das Kind kümmern können.
Ist jedoch ein Internatsaufenthalt durch eine Krankheit oder Behinderung verursacht, können die Internatskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar sein. Wichtig ist, dass die Heilbehandlung im Vordergrund steht und der Schulbesuch nur anlässlich dieser Heilbehandlung gleichsam nebenbei und nachrangig erfolgt. Dann stellen die Internatskosten unmittelbare Krankheitskosten dar, die in vollem Umfang - unter Anrechnung der zumutbaren Belastung - als außergewöhnliche Belastung gemäß § 33 EStG absetzbar sind.
Aktuelle Entscheidungen
Das Finanzgericht Thüringen erlaubt, dass Internatskosten (ohne Verpflegung) im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben abgezogen werden (FG Thüringen, 2 K 95/15). Dies gilt, wenn das Internat eine ganzheitliche Betreuung und Erziehung für das Kind bietet.
Das Finanzgericht Münster entschied, dass die Kosten für den Privatschulbesuch eines hochbegabten Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen darstellen (FG Münster, Urteil vom 13.6.2023, 2 K 1045/22 E). Die Eltern machten die Internatskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend, da ihre Tochter eine besondere Lernbegabung und eine hohe Intelligenz besitzt. Das Gericht lehnte die Anerkennung ab und stufte die Aufwendungen nicht als unmittelbare Krankheitskosten, sondern als Kosten der privaten Lebensführung ein. Die Eltern verwiesen auf ein Schreiben des amtsärztlichen Dienstes, dass die Gesundheitsgründe für den Schulwechsel bestätigte. Trotzdem entschied das Gericht, dass die Kriterien für die Anerkennung als Krankheitskosten nicht erfüllt waren.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte jedoch 2011 entschieden, dass Aufwendungen für den Schulbesuch und die Internatsunterbringung eines hochbegabten Kindes als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein können, wenn der Schulbesuch medizinisch angezeigt ist (BFH-Urteil vom 12.5.2011, VI R 37/10).
Diese medizinische Indikation muss nicht unbedingt durch ein vorher ausgestelltes Attest nachgewiesen werden. Das Gericht kann auch später geeignete Beweismittel akzeptieren. Wenn der BFH der Auffassung der Klägerin folgt, könnten die Kosten des Schulbesuchs und der Internatsunterbringung als unmittelbare Krankheitskosten anerkannt werden.
Gegen das Urteil des FG Münster wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt (Az. VI B 35/23).
Internatskosten teilweise als Kinderbetreuungskosten absetzbar?
Can school fees for a child's education be considered exceptional expenses?
In principle, school fees are 30% deductible as special expenses, up to a limit of 5,000 Euro. However, if boarding is for social, psychological or educational reasons, accommodation and meal costs are not deductible.
Recently, the Düsseldorf Tax Court ruled that 28,000 Euro in boarding school costs for a child with ADHD at an English private school could not be deducted as extraordinary expenses, as the school attendance was not for medical treatment. A public health officer's certificate prior to the boarding was missing.
The rules change if a child is placed in a special needs boarding school due to disability or illness. In this case, boarding school costs are deductible as extraordinary expenses if the medical treatment is the main focus and is proven in advance by a public health officer's certificate.
Most recently, the Münster Tax Court ruled that the costs of a private school for a gifted child do not qualify as extraordinary expenses. This is because these costs are considered private living expenses rather than direct medical expenses.
In this case, the daughter attended a state-recognised boarding grammar school because her special learning ability and high intelligence were not sufficiently supported, leading to psychosomatic complaints. A public health service recommended attending a boarding grammar school for health reasons.
The parents applied for the boarding school costs to be recognised as extraordinary expenses, but this was rejected. The tax office and the Münster Tax Court argued that the expenses for attending a private school cannot be considered medical expenses unless the attendance is for medical treatment and includes special medical care.
However, in 2011, the Federal Fiscal Court ruled that expenses for the schooling and boarding of a gifted child are deductible as extraordinary expenses if the schooling is medically necessary. It does not matter that the boarding also serves educational purposes.
The BFH judges emphasised that the medical indication does not necessarily have to be proven by a prior medical certificate. The tax court is obliged to examine the medical necessity and, if necessary, obtain an expert opinion.
A non-admission appeal was lodged with the Federal Fiscal Court, and if it follows the plaintiff's view, the costs for schooling and boarding could be recognised as direct medical expenses. This would mean that the school fees paid could be fully deducted as extraordinary expenses and not just 30% up to 5,000 Euro as special expenses. However, the training allowance for adult children of 1,200 Euro would be forfeited due to the external accommodation, to prevent double tax relief.
Can school fees for a child's education be considered exceptional expenses?