Feldhilfe:
Gehören Kraftfahrzeuge zum Betriebsvermögen?
Wählen Sie "ja", wenn Sie ein oder mehrere Kraftfahrzeuge in Ihrem Betriebsvermögen führen und Angaben dazu machen möchten.
Hinweise zur Abschreibung:
Jahr der Anschaffung: Die Jahres-AfA (Absetzung für Abnutzung) ist im Anschaffungsjahr nur zeitanteilig absetzbar. Für jeden Monat wird ein Zwölftel des Jahresbetrags berücksichtigt.
Jahr des Verkaufs: Auch beim Verkauf eines Fahrzeugs gilt die zeitanteilige Abschreibung.
Verbleibender Restwert: Der Restbetrag aus dem Anschaffungsjahr, der nicht im ersten Jahr abgesetzt wurde, wird nach Ablauf der regulären Abschreibungsdauer weiter abgeschrieben.
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