Feldhilfe:
Rentenbetrag 2025 (Bruttorente ohne Zuschüsse)
Tragen Sie hier den Rentenbetrag ein. Dieser wird auch als Jahresrente oder Jahresbruttorente bezeichnet. Dazu gehören auch Einmalzahlungen, Nachzahlungen oder Rentenanpassungsbeträge, wenn sie 2025 zugeflossen sind.
Was gehört zum Rentenbetrag?
Der einzutragende Betrag umfasst den gesamten Bruttorentenbetrag für das Kalenderjahr 2025, einschließlich Einmal- oder Nachzahlungen sowie Rentenanpassungen, sofern diese im selben Jahr zugeflossen sind.
Nicht abziehen: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die bei der Auszahlung einbehalten wurden, dürfen nicht von der Bruttorente abgezogen werden. Tragen Sie diese bitte weiter unten im Abschnitt "Angaben zur Krankenversicherung" ein.
Nicht hinzurechnen: Zuschüsse der Rentenversicherung zur Krankenversicherung sind steuerfrei und werden nicht zum Rentenbetrag addiert.