Feldhilfe: 23. b) Arbeitnehmeranteil an berufsständischen Versorgungseinrichtungen Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 23 b) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein: "Arbeitnehmeranteil an berufsständische Versorgungseinrichtungen" SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Sie müssen keine weiteren Angaben machen.