Feldhilfe: 22. b) Arbeitgeberanteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 22 b) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein: "Arbeitgeberanteil/-zuschuss an berufsständische Versorgungseinrichtungen" SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Sie müssen keine weiteren Angaben machen.