Feldhilfe:
24.c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung
Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 24 c) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Pflegeversicherung"
Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. a) oder 24. b) vornehmen. Gegebenenfalls ist in den Zeile 24 a) und 24 b) der Wert "0,00" einzutragen.
SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Sie müssen keine weiteren Angaben machen.
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