Hier kommen Sie zum Eingabebereich für Ihre Lohnsteuerbescheinigung.
Eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie am Jahresende von Ihrem Arbeitgeber. Meist wird die Lohnsteuerbescheinigung zusammen mit der ersten Lohnabrechnung im Januar oder Februar vom Arbeitgeber übergeben.
Haben Sie die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten, fordern Sie die Abrechnung von Ihrem Arbeitgeber an. Diese Bescheinigung müssen Sie nicht Ihrer Steuererklärung beifügen, weil die Daten bereits elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen wurden, wie auch im oberen Teil Ihrer Lohnsteuerbescheinigung vermerkt ist.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware