Geben Sie den Grund an, aus dem Sie diese Rente zahlen müssen. Tragen Sie nur solche Renten ein, die Sie aufgrund einer Rentenverpflichtung zahlen müssen und die Versorgungsleistungen darstellen.
Rentenzahlung in Form einer Leibrente sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen, deren Laufzeit an die Lebensdauer einer oder mehrerer Personen gebunden ist. Im Gegensatz zu dauernden Lasten bleiben Leibrenten immer in der Höhe gleich und können nicht nach Belieben geändert werden.
Wichtig: Renten aufgrund Unterhalts- oder Veräußerungsleistungen sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig.
Machen Sie erstmals Rentenverpflichtungen geltend, fügen Sie Ihrer Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware