Wenn Sie "ja" auswählen, wird automatisch die Pauschale für Arbeitsmittel ohne Nachweis (je nach Bundesland) in Ihrer Steuererklärung berücksichtigt.
Für Arbeitsmittel wie Büromaterial, Fachliteratur oder kleinere Geräte können viele Finanzämter eine Pauschale anerkennen – auch ohne Belege. Diese Möglichkeit richtet sich jedoch nach dem Bundesland, in dem Sie steuerlich geführt werden:
In Baden-Württemberg wird eine Pauschale von 110 Euro akzeptiert.
In den meisten anderen Bundesländern werden 103 Euro ohne Nachweise anerkannt.
In Sachsen und Brandenburg wird keine Pauschale ohne Belege akzeptiert.
Kein Rechtsanspruch: Die Anerkennung dieser Pauschale liegt im Ermessen des jeweiligen Finanzamts. Die Regelung ist nicht bundeseinheitlich.
Tatsächliche Kosten: Wenn Ihre tatsächlichen Aufwendungen für Arbeitsmittel über der Pauschale liegen und Sie entsprechende Belege haben, sollten Sie diese weiter unten im Formular angeben.
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