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Wie wird selbstgenutztes Wohneigentum nach § 10f EStG gefördert?

Mit dem § 10f Einkommensteuergesetz (EStG) fördert der Gesetzgeber Investitionen in den Erhalt und die Modernisierung selbstgenutzter Immobilien mit besonderer städtebaulicher oder denkmalpflegerischer Bedeutung. Die getätigten Aufwendungen können – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Die Förderung ist besonders attraktiv für Eigentümer, die in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten investieren, denkmalgeschützte Gebäude erhalten oder Immobilien von besonderem öffentlichen Interesse sanieren.

Was wird nach § 10f EStG steuerlich gefördert?

Steuerlich begünstigt sind folgende Maßnahmen:

  • Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in förmlich festgelegten Gebieten gemäß § 177 BauGB,
  • Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden mit besonderer geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
  • Baumaßnahmen an Baudenkmalen, sofern eine amtliche Bescheinigung die Förderfähigkeit bestätigt.

Die Maßnahmen müssen dem langfristigen Erhalt oder der funktionalen Verbesserung der Immobilie dienen. Reine Verschönerungsmaßnahmen oder nicht genehmigte Umbauten sind nicht begünstigt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um die Steuervergünstigung nach § 10f EStG zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Eigene Finanzierung: Sie haben die Aufwendungen selbst getragen.
  • Amtliche Bescheinigung: Eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde oder Denkmalbehörde bestätigt Art und Umfang der begünstigten Maßnahmen.
  • Selbstnutzung: Das Objekt wird selbst genutzt oder unentgeltlich überlassen (z. B. an Familienangehörige).
Wann und wie können Sie die Vergünstigung geltend machen?

Die Aufwendungen dürfen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Tragen Sie die begünstigten Beträge in der Anlage FW ein. In der Regel werden die Aufwendungen über zehn Jahre verteilt steuerlich abgesetzt.

Wenn Sie erstmals Kosten geltend machen, fügen Sie bitte eine Einzelaufstellung aller Rechnungen bei mit Angaben zu:

  • Rechnungsdatum und -betrag,
  • Leistungsbeschreibung,
  • ausführendem Unternehmen.
Was gilt bei Miteigentum?

Steht das Gebäude im Miteigentum (z. B. mit Geschwistern oder anderen Personen), dürfen Sie nur Ihren eigenen Anteil der Aufwendungen geltend machen.

Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die nicht dauerhaft getrennt leben, können die Förderung für jeweils ein Objekt – also insgesamt für zwei Objekte – in Anspruch nehmen.

Wichtige Einschränkungen (Objektbeschränkung)

Die Steuervergünstigung nach § 10f EStG unterliegt einer strengen Objekt- und Lebenszeitbeschränkung:

  • Nur ein Objekt: Die Förderung kann nur einmal im Leben für ein einziges Gebäude genutzt werden.
  • Keine Wiederholung: Wurde die Vergünstigung bereits für ein Objekt beansprucht, kann sie nicht für ein anderes Gebäude erneut genutzt werden.
  • Ausschluss bei anderen Vergünstigungen: Wenn für dasselbe Gebäude bereits erhöhte Abschreibungen nach §§ 82g oder 82i EStDV in Anspruch genommen wurden, ist § 10f EStG ausgeschlossen.
Praxisbeispiel: BFH-Urteil vom 24.05.2023 (X R 22/20)

Ein Steuerpflichtiger machte von 2006 bis 2013 Erhaltungsmaßnahmen an seinem Eigenheim geltend und nutzte die Steuervergünstigung nach § 10f EStG. In den Jahren 2014 und 2015 wollte er erneut für eine andere denkmalgeschützte Wohnung Förderung beantragen. Das Finanzamt lehnte ab – der Bundesfinanzhof bestätigte:

  • Die Steuervergünstigung gilt nur für ein Objekt und einmal im Leben.
  • Nicht genutzte Jahre innerhalb des Begünstigungszeitraums verfallen ggf.
  • Ein Wechsel auf ein anderes Gebäude ist ausgeschlossen.
Hinweis

Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln (z. B. Städtebauprogramme) mindern die förderfähigen Aufwendungen und müssen in der Steuererklärung separat angegeben werden.

Wie wird selbstgenutztes Wohneigentum nach § 10f EStG gefördert?

Field help

Postcode

The tax allowance according to § 10f EStG can be claimed for properties that are considered monuments or are located in rehabilitation areas and urban development areas.


You can benefit from the tax allowance according to § 10f EStG if the property is owner-occupied for your own residential purposes or is transferred to other persons free of charge.


If you are claiming acquisition or production costs for the first time, please submit an itemized statement indicating not only the invoice amount paid but also the invoice date, the subject of the service and the company performing the service.

Was the property sold in 2025?

Indicate here whether the object was sold in 2025.

Date of purchase

Enter here the date of acquisition.

The date of acquisition is the date on which the legal possession, benefits and burdens were transferred to you. The date of acquisition is therefore the date on which the object was transferred to you and you were able to use it. The acquisition date is therefore not necessarily the same as the date of payment.

Date of the building application

Enter here the date of the application for building permission.

The date of the building application is the date when the authority receives the application.

Completion date

Enter here the date of completion.

The date of completion shall be the date on which the property is ready to be used.

Was the property used for own residential purposes?

In order to receive tax relief, it is usually an essential prerequisite that the property is used for one's own residential purposes or is let free of charge to close relatives. Enter here the date of occupation.

Construction start date

Indicate here construction start date.

Acquisition / production of the building

Select whether the object was built (self-built) or purchased.

Owner-occupied living space

Enter here the owner-occupied living area that is allocated to owner-occupied living space.

Some rooms within the owner-occupied rooms may be rented out or used for business purposes.

Other living and usable areas

Enter here the size of the other living and usable areas.

Deduction according to sect. 10f Income Tax Act (EStG)

Total of the entered deductions according to sect. 10f Income Tax Act (EStG)

Total usable area of the object

Total usable area of the property

Date of the purchase contract

Enter here the date of the purchase contract.

Address(es) of other objects

Here you can enter the address of other objects for which you have requested a subsidy.

Deduction according to sect. 10e Income Tax Act (EStG)

Tax relief according to sect. 10e of the Income Tax Act (EStG) is not granted. This can only be applied for in the Form FW if the purchase contract or building application was submitted before 01.01.1996.

Was the tax relief in accordance with sect. 10f of the Income Tax Act (EStG) determined separately and uniformly?

Wählen Sie "ja", wenn Ihre Steuervergünstigung nach § 10f EStG im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung ermittelt wurde – etwa, weil Sie gemeinsam mit anderen Personen (z. B. als Mitunternehmer einer Personengesellschaft oder Eigentümergemeinschaft) von der Förderung profitieren.

Bei der einheitlichen Feststellung werden die Grundlagen der Steuerbegünstigung für alle Beteiligten gemeinsam ermittelt, z. B. die Höhe der abziehbaren Aufwendungen oder die förderfähige Investition.

Die gesonderte Feststellung betrifft die individuelle Zuordnung dieser Vorteile an die beteiligten Personen – zum Beispiel entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Hintergrund: Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Steuervergünstigung nach § 10f EStG gerecht, korrekt und gesetzeskonform auf alle Beteiligten verteilt wird. Es ist insbesondere bei gemeinschaftlichem Eigentum oder Beteiligungen erforderlich.

Is it an expansion / extension of an owner-occupied flat?

Wählen Sie "ja", wenn es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen um einen Ausbau, eine Erweiterung oder einen Anbau an eine bereits eigengenutzte Wohnung handelt.

Förderfähig nach § 10f EStG sind neben Neubauten und Anschaffungskosten auch bestimmte Maßnahmen, durch die die vorhandene Wohnfläche baulich vergrößert oder zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird. Voraussetzung ist, dass die neu geschaffenen Bereiche dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden (z. B. Ausbau des Dachbodens, Anbau eines weiteren Wohnzimmers oder Errichtung eines zusätzlichen Badezimmers).

Hinweis: Reine Renovierungs-, Modernisierungs- oder Erhaltungsmaßnahmen sind nicht begünstigt. Die Maßnahme muss zu einer baulichen Erweiterung der Wohnfläche führen.

Is the deduction claimed for a subsequent property?

Wählen Sie "ja", wenn Sie bereits früher einen Abzugsbetrag nach § 10f EStG für ein anderes Objekt in Anspruch genommen haben und nun für ein weiteres (Folge-)Objekt den Steuerabzug erneut geltend machen möchten.

Ein Folgeobjekt liegt vor, wenn Sie nach Ablauf des Achtel-Zeitraums oder bei vorzeitigem Wegfall der Nutzung eines begünstigten Objekts ein anschaffen, bauen oder ausbauen und dafür in Anspruch nehmen wollen.

Hinweis: Der Abzugsbetrag kann genutzt werden, jedoch immer nur <strongfür ein Objekt zur selben Zeit. Voraussetzung ist, dass für das neue Objekt erfüllt sind (z. B. dauerhafte Eigennutzung, keine Nutzung zu fremden Wohnzwecken).

Street and house number

In order to claim the tax relief under sect. 10f of the Income Tax Act (EStG), the following requirements must be met:

  • The property must be used by the owner or let free of charge.
  • The building must be located in a redevelopment or development area or be a historical monument.
  • There must be a certificate from the responsible authority that the property is a historical building or is located in a redevelopment area.
  • No application for owner-occupied housing allowance (Eigenheimzulage) has been submitted in the past.
Has an application for a homeowner's allowance already been made for the property?

If an application for a homeowner's allowance (Eigenheimzulage) has already been submitted for the property in the past, the tax allowance cannot be claimed.

Have deductions or increased deductions already been claimed for other properties?

You can only claim the deduction amount according to sect. 10e of the Income Tax Act (EStG) for one flat (object restriction).

The subsidised expansion or enlargement of a dwelling is also considered to be one object.

Owner

Please indicate if the property belongs only to you or if there are other owners.

If you are not the only owner of the building used by you for your own residential purposes (benefited property), the maximum amount of the tax reduction for the entire benefited property can only be claimed once in total.

Enter the percentage share of the co-ownership share allocated to you. This information must also be provided if the building is jointly owned by spouses / civil partners and the distribution is 50:50.

Share Partner A

Enter the percentage share of the co-ownership shares attributable to you. This information must also be provided if the building is jointly owned by spouses/partners and the distribution is 50:50.

Number of flats

Please enter the number of flats.

... of which owner-occupied

Please enter the number of the owner-occupied flats.