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SteuerGo FAQs

 


Ajutor pentru completare: tatsächlich erbrachte Sachleistung

Geben Sie die Höhe der Sachleistungen an, die Sie erbracht haben. Diese Aufwendungen sind in voller Höhe (und nicht nur mit dem Ertragsanteil, wie bei den Leibrenten) abzugsfähig.

Machen Sie erstmals dauernde Lasten geltend, fügen Sie Ihrer Erklärung den Vertrag oder die Versorgungsvereinbarung bei.