Ajutor pentru completare:
Suma de reducere datorată asigurării meselor
Wenn Sie vom Arbeitgeber kostenloses Essen bekommen haben (z. B. im Hotel oder auf Dienstreisen), muss die Verpflegungspauschale gekürzt werden – auch dann, wenn Sie das Essen nicht gegessen haben.
- Frühstück: 5,60 Euro (20 % von 28 Euro)
- Mittag- oder Abendessen: je 11,20 Euro (40 %)
- Auch bei Mahlzeiten im Flugzeug, Hotel, Bahn usw.
- Snacks (z. B. Müsliriegel, Knabbereien) gelten nicht als Mahlzeit.
- Wenn Sie einen Teil des Essens selbst bezahlt haben, darf der Kürzungsbetrag entsprechend verringert werden.
Tipp: Bewahren Sie Belege über eigene Zuzahlungen auf (z. B. Hotelrechnung mit Frühstückszuschlag).