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Wählen Sie "ja", wenn Sie etwas aus dem Nachlass der verstorbenen Person vererbt bekommen haben.
Die Kosten einer Beerdigung können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder sich aus sittlichen Gründen dazu gezwungen sahen und der Nachlass nicht ausreicht.