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SteuerGo FAQs

 


Ajutor pentru completare: Soll Bauabzugsteuer angerechnet werden?

Sie haben im Jahr 2025 Bauleistungen erbracht und
der Leistungsempfänger hat von der Gegenleistung
einen Steuerabzug von 15 % vorgenommen?
Dann wird der Steuerabzugsbetrag ggf. auf Ihre Ein-
kommensteuer angerechnet. Tragen Sie dazu bitte in
Zeile 23 eine „1“ ein. Beachten Sie bitte, dass Ihr Fi-
nanzamt den Steuerabzugsbetrag ggf. vorrangig auf
die von Ihnen einbehaltene und angemeldete Lohnsteuer sowie Ihre Einkommensteuervorauszahlungen
anrechnet. Die Höhe des Steuerabzugsbetrags können Sie dem Abrechnungsbeleg Ihres Leistungsempfängers entnehmen.