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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe:    ... davon begünstigte Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten

Tragen Sie hier nur die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten der Handwerkerleistungen ein.

Wichtig: Tragen Sie hier nicht den gesamten Betrag der Handwerkerleistung ein. Für die Steuerermäßigung nach § 35a EStG werden nur die darin enthaltenen Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten berücksichtigt.

Der Gesamtbetrag der Handwerkerleistung gehört in das Feld "Aufwendungen für Handwerkerleistungen (Rechnungsbetrag)". Steuerlich relevant ist jedoch der hier eingetragene Anteil.

Die erforderlichen Beträge finden Sie in Ihrer Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder in einer Bescheinigung nach § 35a EStG.

Enthält die Bescheinigung nach § 35a EStG bereits ausschließlich die Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten, können Sie denselben Betrag sowohl im Feld "Rechnungsbetrag" als auch im Feld "Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten" eintragen.