Feldhilfe:
Angerechnete ausländische Steuern (Zeile 40 der Anlage KAP)
Erfassen Sie hier die angerechneten ausländischen Steuern, die auf Fondserträge entfallen und im Rahmen der Investmentbesteuerung bereits auf die deutsche Steuer angerechnet wurden. Dies betrifft z. B. Quellensteuern auf ausländische Dividenden oder Zinserträge im Fondsvermögen.
Der Wert wird in die Zeile 40 der Anlage KAP übernommen.
Beispiel: Ein Fonds hält US-Aktien und schüttet Erträge an Sie aus. In den USA werden 15 % Quellensteuer einbehalten, sodass auf 1.000 Euro Ausschüttung 150 Euro Quellensteuer anfallen. Von diesen wurden 100 Euro auf Ihre deutsche Steuer angerechnet. Hier tragen Sie 100 Euro ein.
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