Feldhilfe:
   		  
			Zeile 13 Verluste aus der Veräußerung von Aktien		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Erfassen Sie hier die nicht ausgeglichenen Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 13 Ihrer Steuerbescheinigung.
Wenn Sie Verluste aus Aktienveräußerungen geltend machen wollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.
 
Hinweis: Hatten Sie wertlos gewordene Aktien, die aus Ihrem Depot ausgebucht worden sind, so nimmt die Bank keine Verlustverrechnung vor. Sie stellt Verluste also nicht in den Verlusttopf ein. Das gilt selbst dann, wenn Sie nur über ein einziges Depot verfügen, über das Sie alle Aktientransaktionen abwickeln. Sie müssen die Verluste aus wertlos gewordenen Aktien zwingend in die Steuererklärung übernehmen.