Feldhilfe:
Hatten Sie Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder einer Fotovoltaikanlage? (Anlage G inkl. Anlage EÜR)
Wählen Sie "ja", wenn Sie einen Gewerbebetrieb haben und Einkünfte daraus erwirtschaften.
Einkünfte von Gewerbetreibenden sind der Gewinn oder Verlust aus dem Betrieb.
Für jeden Betrieb muss eine Bilanz oder eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) elektronisch übermittelt werden.
Ausnahme: Arbeitnehmer und Senioren, die nicht zur elektronischen Steuererklärung verpflichtet sind und für ehrenamtliche Tätigkeiten Aufwandsentschädigungen bis zur Ehrenamtspauschale von 840 Euro oder der Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro jährlich erhalten, dürfen weiterhin Papierformulare verwenden, was in der Praxis oft akzeptiert wird.
Folgende Einkünfte der Anlage G können mit SteuerGo nicht erklärt werden:
Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle),
Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie
Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen.
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