Feldhilfe: 27. Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 27 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein: "Arbeitnehmerbeiträge zur Arbeitslosenversicherung" SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Sonstige Versicherungen“. Sie müssen keine weiteren Angaben machen.