Feldhilfe:
25.Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. Krankenversicherung
Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 25 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung"
SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“. Sie müssen keine weiteren Angaben machen.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware