Feldhilfe: 22. a) Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 22 a) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein: "Arbeitgeberanteil/-zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung" SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Sie müssen keine weiteren Angaben machen.