Geben Sie eine kurze Bezeichnung der Aufwendungen für das Arbeitszimmer an, zum Beispiel:
Miete
Heizung
Strom
Renovierung des Arbeitszimmers
Teppichboden im Arbeitszimmer
Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können in zwei Bereiche unterteilt werden:
Direkt zurechenbare Kosten: Kosten, die ausschließlich das Arbeitszimmer betreffen, zum Beispiel Maler- und Tapezierarbeiten, Teppichboden, Deckenlampen oder Vorhänge.
Anteilige Wohnkosten: Kosten der gesamten Wohnung oder des Hauses, die entsprechend dem Flächenanteil des Arbeitszimmers anteilig berücksichtigt werden können, zum Beispiel Miete, Heizung, Wasser/Abwasser oder Grundsteuer.
Wichtig: Arbeitsmittel wie Schreibtisch, Bürostuhl oder Computer gehören nicht zu den Aufwendungen für das Arbeitszimmer und müssen separat als Arbeitsmittel erfasst werden.
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