Feldhilfe:
Ausschüttung vor Teilfreistellung
Tragen Sie hier die Höhe der Bruttoausschüttung aus Investmentfonds ein – also den vollständigen Betrag, der Ihnen vor Anwendung der Teilfreistellung gutgeschrieben wurde.
Die Teilfreistellung wird vom Programm automatisch berücksichtigt. Sie müssen daher nicht selbst berechnen, welcher Anteil steuerfrei bleibt.
Hintergrund zur Teilfreistellung
Bei Investmentfonds unterliegen bestimmte Erträge nur anteilig der Besteuerung. Dies erfolgt über die sogenannte Teilfreistellung. Sie soll bereits auf Fondsebene besteuerte Erträge sowie nicht anrechenbare ausländische Quellensteuern ausgleichen.
Die Höhe der Teilfreistellung richtet sich nach der Fondsart und beträgt für Privatanleger:
- 30 % bei Aktienfonds
- 15 % bei Mischfonds
- 60 % bei Immobilienfonds
- 80 % bei Immobilienfonds mit überwiegend ausländischen Immobilien
Die Klassifikation des Fonds ergibt sich aus dem Verkaufsprospekt bzw. den Anlagebedingungen.
Beispiel: Ein Anleger erhält im Jahr 2024 eine Ausschüttung von 1.000 Euro aus einem Aktienfonds. In das Feld ist der volle Betrag von 1.000 Euro einzutragen. Das Programm wendet automatisch die Teilfreistellung von 30 % an, wodurch lediglich 700 Euro steuerlich angesetzt werden.