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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: lt. Nr. 9c und 9d der Leistungsmitteilung

Tragen Sie hier die Einkünfte ein, die laut Leistungsmitteilung in Nr. 9c oder Nr. 9d ausgewiesen sind:

  • Nr. 9c: Kapitalleistungen aus privaten Lebensversicherungen, die keiner Förderung nach § 10a EStG unterliegen, z. B. bei schädlicher Verwendung (§ 22 Nr. 5 Satz 3 EStG i. V. m. § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG).
  • Nr. 9d: Weitere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen, falls diese z. B. bei vorzeitigem Vertragsbruch oder schädlicher Verwendung anfallen (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe c EStG).

Diese Beträge sind im Jahr des Zuflusses vollständig steuerpflichtig.