Feldhilfe:
   		  		    (2023)		  
			Abgänge		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Unter einem Anlagenabgang versteht man das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts, bevor die Nutzungsdauer verstrichen ist.
Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Gründe für einen Anlagenabgang:
- Anlagenabgang durch Verkauf,
- Anlagenabgang ohne Verkauf (z. B. Diebstahl, Verschrottung, Verlust),
- Anlagenabgang durch Privatentnahme.