Wenn Ihnen eine Abfindung aufgrund der Auflösung Ihres Dienstverhältnisses gezahlt wurde, können Sie die Ihnen daraus entstandenen Werbungskosten direkt diesen Einnahmen zuordnen.
Zu den abzugsfähigen Werbungskosten in Verbindung mit Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre zählen u. a.:
Rechtsanwaltskosten,
Steuerberaterkosten,
Prozesskosten: Gerichtskosten und außergewöhnliche Kosten,
Portokosten,
Telefonkosten,
Fahrtkosten (Entfernungspauschale, 30 Cent pro Kilometer),
Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
Sonstige Kosten in Verbindung mit den Versorgungsbezügen.
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