Erfassen Sie hier die nicht ausgeglichenen Verluste aus der Veräußerung von Aktien lt. Zeile 11 Ihrer Steuerbescheinigung.
Wenn Sie Verluste aus Aktienveräußerungen geltend machen wollen, ist weiterhin die Steuerbescheinigung immer zusammen mit der Steuererklärung einzureichen.
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