Tragen Sie hier steuerfrei erhaltenen Erstattungen oder Zuschüsse ein, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.
Von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gewährte Fahrtkostenzuschüsse für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mindern ebenfalls die Entfernungspauschale.
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