Feldhilfe:
Steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters
Tragen Sie hier steuerfrei erhaltene Fahrtkostenzuschüsse ein, die Ihnen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gezahlt wurden.
Diese Zuschüsse mindern die abziehbare Entfernungspauschale.
Hier sind auch vergleichbare steuerfreie Fahrtkostenerstattungen einzutragen, die nicht bereits in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen und nicht elektronisch übermittelt wurden, z. B. Erstattungen anderer öffentlicher Stellen oder Trennungsgeld für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Nicht einzutragen sind Arbeitgeberleistungen, die bereits in der Lohnsteuerbescheinigung unter Nr. 17 oder Nr. 18 ausgewiesen sind. Diese werden in den dafür vorgesehenen Feldern erfasst.