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SteuerGo FAQs

 


Steuerberechnung

 



Wie erfolgt die Steuerberechnung?

Ein wesentlicher Vorteil bei der Verwendung von SteuerGo anstelle von Formularen ist die Berechnung und Optimierung der Rückerstattung bzw. Steuernachzahlung. Die  Steuerberechnung gibt somit basierend auf Ihren Daten jederzeit einen Ausblick auf den voraussichtlichen Steuerbescheid.

Zusätzlich bietet SteuerGo weitere wesentliche Vorteile im Vergleich zur üblichen Darstellung des Steuerbescheids:

  • Details der Berechnung können Sie öffnen, indem Sie auf den Betrag der voraussichtlichen Steuerschuld klicken. Alle farbigen Posten können für weitere Details angeklickt werden.
  • Durch einen Klick auf Summenwerte gelangen Sie zu detaillierten Rechenblättern mit Zwischenergebnissen.
  • Mit einem Klick auf die Bezeichnung einer Position gelangen Sie auf die zugrunde liegende Eingabeseite.
  • SteuerGo zeigt bei Ehegatten immer die Berechnung für die gemeinsame und getrennte Veranlagung. Dies dient auch als Grundlage für die abschließende Wahl der Veranlagungsform.
  • Auf Basis Ihrer Eingaben gibt SteuerGo Ihnen wertvolle Tipps zur Steueroptimierung und zu möglichen Eingabefehlern.

Hinweis: Die endgültige Feststellung der Steuerschuld und eine daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt jedoch ausschließlich durch das zuständige Finanzamt und kann von der SteuerGo- Berechnung abweichen.

Wie erfolgt die Steuerberechnung?



Was ist der Durchschnittssteuersatz?

Der Durchschnittssteuersatz gibt an, mit welchem Prozentsatz das zu versteuernde Jahreseinkommen im Durchschnitt belastet wird.

Zur Berechnung des Durchschnittssteuersatz wird der Steuerbetrag ermittelt und anschließend durch das zu versteuernde Einkommen geteilt. Das Ergebnis ist somit das Verhältnis von Steuer zu Einkommen.

Was ist der Durchschnittssteuersatz?



Was ist der Grenzsteuersatz?

Der Grenzsteuersatz gibt an, welcher Prozentsatz eines zusätzlichen Einkommens an Steuern zu zahlen ist bzw. ein Einkommensrückgang steuerlich entlastend wirkt. Der Steuersatz nimmt bei der Einkommensteuer mit steigendem Einkommen immer weiter zu.

Entsprechend der Einkommensteuertabelle wird das persönliche Einkommen eines Steuerzahlers mit dem persönlichen Steuersatz versteuert. Steigt das Einkommen des Steuerzahlers, verrät der Grenzsteuersatz mit welchem Prozentsatz das zusätzliche Einkommen versteuert wird.

Was ist der Grenzsteuersatz?



Die Berechnung von SteuerGo weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?

Die Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine eventuell daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt. Soweit SteuerGo eine voraussichtliche Steuerschuld errechnet, handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung.

SteuerGo ermittelt die Steuerschuld aufgrund der eingegebenen Daten anhand der geltenden Einkommensteuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Da die deutsche Steuergesetzgebung einen weiten Interpretationsspielraum zulässt, kann eine korrekte Voraussage der amtlichen Steuerfestsetzung nie in allen Fällen korrekt erfolgen. Die Berechnung kann daher von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, die das zuständige Finanzamt ermittelt.

Das kann insbesondere auch daran liegen, dass das Finanzamt Werbungskosten, die Sie in unserer Anwendung angegeben haben, nicht anerkennt. Da unser Programm davon ausgeht, dass die Werbungskosten, die Sie eingeben, auch vom Finanzamt akzeptiert werden, beruht auch die Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung auf Ihren Eingaben. Eventuell hat das Finanzamt auch nicht alle Werbungskosten anerkannt, weil notwendige Nachweise nicht eingereicht wurden.

Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Aus dem Widerspruch muss deutlich hervorgehen, dass und gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen. Nicht erforderlich ist eine Begründung.

Die Berechnung von SteuerGo weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?