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SteuerGo FAQs

 


Meine Steuererklärungen

 

Um eine neue Steuererklärung zu starten, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder öffnen Sie eine leere Steuererklärung oder Sie starten eine Datenübernahme aus einer bestehenden Steuererklärung aus einem anderen Jahr. In beiden Fällen können Sie die Steuererklärung automatisch mit den Daten aus dem Datenabruf befüllen, sobald Sie diesen in Ihrem Kundenkonto eingerichtet haben.



Neue Steuererklärung starten

Wählen Sie einfach das Steuerjahr aus, für das Sie Ihre Steuererklärung erstellen wollen, und klicken dann auf "Jetzt starten". Danach startet automatisch der Dialog für die Erfassung aller relevanten Daten zu Ihrer Steuererklärung.

Ihre Eingaben werden dabei immer automatisch gespeichert. Ein versehentlicher Datenverlust ist somit ausgeschlossen.

Die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung können Sie natürlich jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt - auf Ihrem Desktop-PC, Notebook oder Tablet - mit der Bearbeitung fortfahren.

Neue Steuererklärung starten



Daten übernehmen aus einer Steuererklärung mit SteuerGo

Wenn Sie bereits im Vorjahr SteuerGo genutzt haben, können Sie Ihre alten Daten auch für Ihre neue Steuererklärung übernehmen!

Im ersten Schritt wählen Sie hier einfach, aus welchem Jahr Sie die Steuerdaten übernehmen wollen, z. B. von "2022 nach 2023".

Daraufhin öffnet sich in einem zweiten Schritt ein Dialog, in dem Sie den zu übernehmenden Steuerfall aus dem Vorjahr auswählen. Je nach Vorliebe haben sie dann die Möglichkeit entweder nur die Stammdaten wie Namen, Anschriften, Kinder und so weiter zu übernehmen oder die kompletten Daten oder eine individuelle Auswahl.

Tipp

Sie können Daten sowohl aus dem direkten Vorjahr als auch dem direkten Folgejahr (rückwärts) übernehmen. Für die Steuererklärung 2022 können Sie also die Daten aus einer Steuererklärung 2021 oder 2023 übernehmen.

Wenn Sie die Daten aus 2021 beispielsweise nach 2023 übernehmen wollen, müssen Sie zuerst eine Steuererklärung für 2022 mit den Daten aus 2021 erstellen. Anschließend können Sie die Datenübernahme von 2022 nach 2023 vornehmen.

Daten übernehmen aus einer Steuererklärung mit SteuerGo



Wie kann ich meine Daten aus dem letzten Jahr übernehmen?

Wenn Sie bereits in einem früheren Steuerjahr Ihre Steuererklärung mit SteuerGo erledigt haben, können Sie Ihre alten Daten auch für Ihre neue Steuererklärung  nutzen. Nachdem Sie sich auf SteuerGo mit Ihren bekannten Daten angemeldet haben, finden Sie auf der Seite "Übersicht" dann für jedes Steuerjahr die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr.

Um die Daten aus 2022 für Ihren Steuerfall 2023 zu übernehmen, klicken Sie unter dem Punkt "Daten übernehmen aus einer Steuererklärung mit SteuerGo" auf den Button "Datenübernahme starten". Wenn Sie auf den Button klicken, können Sie einen Steuerfall aus 2022 auswählen, dessen Daten nach 2023 kopiert werden sollen. Sie haben die Wahl

  • eine komplette Datenübernahme,
  • eine selektive Datenübernahme oder
  • nur eine Übernahme der Stammdaten durchzuführen.

Nach dem Klick auf "Datenübernahme starten" beginnt der Kopiervorgang und Sie können nach wenigen Augenblicken mit der Bearbeitung Ihres neuen Steuerfalls starten.

Tipp

Sie können Daten sowohl aus dem direkten Vorjahr als auch dem direkten Folgejahr (rückwärts) übernehmen. Für die Steuererklärung 2022 können Sie also die Daten aus einer Steuererklärung aus 2021 oder 2023 übernehmen.

Wenn Sie die Daten aus 2021 beispielsweise nach 2023 übernehmen wollen, müssen Sie zuerst eine Steuererklärung für 2022 mit den Daten aus 2021 erstellen. Anschließend können Sie die Datenübernahme von 2022 nach 2023 vornehmen.

Wie kann ich meine Daten aus dem letzten Jahr übernehmen?



Was ist der Datenabruf und wozu benötige ich ihn?

Der Datenabruf ist ein Serviceangebot von SteuerGo. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die bei Ihrem Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Die Finanzverwaltung bezeichnet die bereitgestellten Daten auch als "vorausgefüllte Steuererklärung" (kurz: VaSt). (Weitere Informationen unter: Was ist der elektronische Datenabruf?)

Wenn Sie den Service einmalig eingerichtet haben, wissen Sie sofort, welche Daten das Finanzamt über Sie vorliegen hat. Hinweis: Es können immer nur die Daten für die letzten 4 Steuerjahre abgefragt werden, d.h. im Jahr 2024 können die Daten für 2023, 2022, 2021 und 2020 abgerufen werden

 

Online-Abgabe Ihrer Steuererklärung

Wenn Sie den Datenabruf in SteuerGo freigeschaltet haben, können Sie die Online-Abgabe für die Übermittlung Ihrer Steuererklärung sofort nutzen. Hierzu werden die Stammdaten des Steuerkontoinhabers (u. a. Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer), die bei der Steuerverwaltung über Sie gespeichert sind, zur Identifizierung mit den Angaben in der Steuererklärung geprüft. Die Aktivierung des Datenabrufs bei der Finanzverwaltung erfolgt einmalig und dauert bis zu 2 Wochen.

 

Die bereitgestellten Daten können Sie dann mit wenigen Klicks in Ihre Einkommensteuererklärung bei SteuerGo übernehmen. Die Daten müssen Sie so nicht selbst eintragen. Ihre Daten werden direkt in die entsprechenden Felder der Einkommensteuererklärung übertragen, so dass Eingabefehler weitestgehend vermieden werden. Sie müssen die übernommenen Daten lediglich auf Richtigkeit überprüfen. 

So haben Sie mehr Zeit für Ergänzungen, mit denen man wirklich Steuern sparen kann, wie z. B. Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben.

 

Was ist der Datenabruf und wozu benötige ich ihn?