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SteuerGo FAQs

 


Steuerbescheid prüfen: Kontrolle muss sein

 



Was ist ein Steuerbescheid?

Ein Steuerbescheid ist ein amtliches Schriftstück, in dem die festgesetzte Steuer nach Steuerart, Zeitraum und Betrag bezeichnet ist. Ebenfalls diese Bezeichnung hat der Verwaltungsakt mit dem Steuerpflichtigen das Schriftstück bekanntgegeben werden muss.

Vereinfacht gesagt: Ein Steuerbescheid zeigt einem Steuerpflichtigen schwarz auf weiß, welche Steuerrückerstattung er bekommt, oder wie viel er nachzahlen muss.

Was ist ein Steuerbescheid?



Was mache ich mit dem Steuerbescheid?

Bewahren Sie Ihren Steuerbescheid gut auf.

Wichtig

Der Steuerbescheid dient als Nachweis Ihrer Einkünfte und wird unter Umständen von Behörden oder Kreditinstituten benötigt. Sollte Ihr Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, bewahren Sie bitte auch alle anderen Unterlagen auf.

Was mache ich mit dem Steuerbescheid?



Welcher Bescheid gilt? Papier oder elektronisch?

Elektronisch wird über ELSTER gar kein Steuerbescheid abgeholt. Denn die Finanzverwaltung stellt nur die Bescheiddaten elektronisch zur Verfügung.

Der elektronische Steuerbescheid, der Ihnen von SteuerGo angezeigt wird, ist also kein richtiger Bescheid. Er dient nur dazu, dass Sie Ihren Bescheid elektronisch mit der Berechnung von SteuerGo vergleichen können.

Im Zweifel prüfen Sie die angezeigten Daten mit denen auf dem Papier-Bescheid.

In Ausnahmefällen kann der Papier-Bescheid von den elektronischen Bescheiddaten abweichen. Es kommt z.B. vor, dass einzelne Werte nicht übermittelt werden oder der ELSTER-Bescheid in einzelnen Punkten anders rechnet.

Wichtig

Nur der Papier-Steuerbescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird, ist rechtlich gültig.

Welcher Bescheid gilt? Papier oder elektronisch?



Steuerbescheid prüfen

Selbst in Zeiten von ELSTER kann der Steuerbescheid vom Finanzamt fehlerhaft sein. Es ist also wichtig, seinen Steuerbescheid genau zu prüfen, um kein Geld zu verschenken.

Ob man zu viel gezahlte Steuern zurückbekommt oder nachzahlen muss, geht aus der Festsetzungs-Tabelle hervor. Hier gilt es zu prüfen, ob die gezahlten Beträge für Einkommensteuer, Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag mit Ihren übermittelten Daten übereinstimmen.

Vor der Prüfung der Berechnung sollten Sie unbedingt auch Ihre persönlichen Daten, inklusive Ihrer Kontoverbindung kontrollieren. Es wäre doch sehr ärgerlich, wenn Ihre Steuererstattung wegen eines Zahlendrehers nicht auf Ihrem Konto landet.

Nach den persönlichen Informationen folgt eine Übersicht mit den Angaben zur Steuerberechnung. Prüfen Sie auch diese Punkte sorgfältig.

Steuerbescheid prüfen



Lesen Sie die Hinweise und Erläuterungen im Steuerbescheid!

Jeder Steuerbescheid enthält spezielle Erläuterungen, die zum Großteil aus Standardtexten und schwer verständlichem Steuerlatein bestehen. Die Erläuterungstexte finden Sie im Fließtext direkt unter der Steuerberechnung unter der Überschrift "Erläuterung zur Festsetzung".

Weicht der Steuerbescheid von der Steuererklärung ab, gibt das Finanzamt genau dort an, wenn es bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat! Hier kann es auch hilfreich sein, bei Ihrem Finanzamt telefonisch nachzufragen, welche Werbungskosten nicht anerkannt wurden und warum.

Beachten Sie, dass den Finanzbeamten nur eine begrenzte Anzahl an Zeichen zur Begründung Ihrer Entscheidung zu Verfügung stehen.

In Ausnahmefällen kann der Papier-Bescheid von den elektronischen Bescheiddaten abweichen. Benutzen Sie alternativ den schriftlichen Bescheid. Prüfen Sie die Erläuterungstexte im Original-Steuerbescheid.

Lesen Sie die Hinweise und Erläuterungen im Steuerbescheid!



Wann wurde ein Bescheid vorläufig erlassen?

Prüfen Sie, ob Ihr Steuerbescheid vorläufig erlassen wurde.

In der Regel finden Sie die einzelnen Vorläufigkeitsvermerke mitten im Hinweistext. Mit einem Vorläufigkeitsvermerk kann das Finanzamt bestimmen, dass ein bestimmter Teil des Steuerbescheides noch geändert werden kann.

In den meisten Fällen bezieht sich die Vorläufigkeit auf eine unklare Rechtslage, die noch gerichtlich geklärt werden muss. Wird irgendwann ein Urteil zu dieser Problematik gefällt, kann der Bescheid nachträglich geändert werden.

Wann wurde ein Bescheid vorläufig erlassen?



Wie lange läuft die Einspruchsfrist?

Hat das Finanzamt die Steuer zu hoch festgesetzt, können Sie sich gegen den Steuerbescheid mit einem Einspruch wehren. Das ist jedoch nur bis zum Ende der Einspruchsfrist möglich.

Die Einspruchsfrist endet einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides. Der Bescheid gilt am dritten Tag nach Versand vom Finanzamt als bekannt gegeben. Fällt dieser Tag auf einen Feiertag oder Wochenende, gilt als Bekanntgabe der nächste Werktag. Fällt das Ende der Einspruchsfrist wieder auf einen Sonntag oder auf ein Wochenende, gilt als Einspruchsfrist das Ende des nächsten Werktages.

Auch nach dem Ende der Einspruchsfrist ist in Ausnahmefällen eine Änderung des Steuerbescheides möglich, z.B. durch einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Wie lange läuft die Einspruchsfrist?



Die Berechnung von SteuerGo weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?

Die Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine eventuell daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt. Soweit SteuerGo eine voraussichtliche Steuerschuld errechnet, handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung.

SteuerGo ermittelt die Steuerschuld aufgrund der eingegebenen Daten anhand der geltenden Einkommensteuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Da die deutsche Steuergesetzgebung einen weiten Interpretationsspielraum zulässt, kann eine korrekte Voraussage der amtlichen Steuerfestsetzung nie in allen Fällen korrekt erfolgen. Die Berechnung kann daher von der tatsächlichen Steuerschuld abweichen, die das zuständige Finanzamt ermittelt.

Das kann insbesondere auch daran liegen, dass das Finanzamt Werbungskosten, die Sie in unserer Anwendung angegeben haben, nicht anerkennt. Da unser Programm davon ausgeht, dass die Werbungskosten, die Sie eingeben, auch vom Finanzamt akzeptiert werden, beruht auch die Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung auf Ihren Eingaben. Eventuell hat das Finanzamt auch nicht alle Werbungskosten anerkannt, weil notwendige Nachweise nicht eingereicht wurden.

Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Aus dem Widerspruch muss deutlich hervorgehen, dass und gegen welchen Bescheid Sie Widerspruch einlegen. Nicht erforderlich ist eine Begründung.

Die Berechnung von SteuerGo weicht von meinem Steuerbescheid ab. Wie kann das sein?