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SteuerGo FAQs

 


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Nachricht ans Finanzamt

 

Wenn Sie hier Angaben machen, erfolgt keine vollelektronische Bearbeitung Ihrer Steuererklärung in Ihrem Finanzamt. Eine Steuererklärung mit ergänzenden Angaben wird in jedem Fall von einem Sachbearbeiter manuell geprüft. Die Bearbeitung kann länger dauern.

Nachricht ans Finanzamt: Was das bedeutet!

In der elektronischen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 gibt es ein Freitextfeld "Nachricht ans Finanzamt". Sie sind möglicherweise verwirrt über die folgende Mitteilung:

"Über die Angaben in der Steuererklärung hinaus sind weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Anlage, welche mit der Überschrift 'Ergänzende Angaben zur Steuererklärung' gekennzeichnet ist."

Was bedeutet das?  Weil die Steuererklärungen in immer stärkeren Maßen maschinell bearbeitet werden, will der Fiskus hier die Möglichkeit geben, individuelle Angaben zu machen, die Anlass für eine manuelle Bearbeitung und Prüfung durch einen Finanzbeamten sein sollten. Im amtlichen Formular nennt sich dieser Teil "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung".

In dem zusätzlichen Textfeld haben Sie die Möglichkeit, dem Finanzamt bestimmte Sachverhalte kurz zu erläutern, die über die bereits gemachten Angaben in Ihrer Steuererklärung hinausgehen oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigen. Sie können auch darauf hinweisen, dass Sie zu einem bestimmten Sachverhalt in Ihrer Steuererklärung eine andere als die amtliche Rechtsauffassung vertreten. Ihre Nachricht ans Finanzamt wird somit ein Bestandteil Ihrer Steuererklärung.

Wenn Sie Ihre Einkommensteuererklärung mit SteuerGo erstellen, haben Sie die Möglichkeit, Ihre abweichenden Angaben, Sachverhalte oder Ihre von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung in diesem Textfeld einzutragen. Der Inhalt dieses Textfeldes wird zusammen mit den übrigen Daten der Steuererklärung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Durch die Nachricht ans Finanzamt sorgen Sie dafür, dass die Bearbeitung Ihrer Steuererklärung nicht automationsgestützt erfolgt, sondern dass die Erklärung von einem Finanzbeamten manuell geprüft wird.

Um dies zu verdeutlichen, enthält das Formular folgenden Hinweis:

"Wenn über die Angaben in der Steuererklärung hinaus weitere oder abweichende Angaben oder Sachverhalte berücksichtigt werden sollen, tragen Sie bitte eine „1“ ein. Gleiches gilt, wenn bei den in der Steuererklärung erfassten Angaben bewusst eine von der Verwaltungsauffassung abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt wurde. Falls Sie mit Abgabe der Steuererklärung lediglich Belege und Aufstellungen einreichen, ist keine Eintragung vorzunehmen."

Wenn Sie möchten, dass der Finanzbeamte Ihre Steuererklärung genauer prüft, sollten Sie hier Eintragungen vornehmen. Falls Sie dies nicht wünschen, lassen Sie das Feld leer. Beachten Sie jedoch, dass Sie hier keine Eintragung vornehmen sollten, wenn Sie lediglich Belege und Aufstellungen zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen.

 

Nachricht ans Finanzamt: Was das bedeutet!

Feldhilfen

Wollen Sie dem Finanzamt zusätzliche Angaben zu Ihrer Steuererklärung mitteilen?

Wenn Sie dem Finanzamt zusätzliche Angaben zu Ihrer Steuererklärung mitteilen wollen, wählen Sie hier "ja" aus.

Hier ist keine Eintragung vorzunehmen, wenn mit der Abgabe der Steuererklärung lediglich zusätzlich Belege und Aufstellungen eingereicht werden.

Grund der Nachricht

Wenn Sie dem Finanzamt zusätzliche Angaben zu Ihrer Steuererklärung mitteilen möchten, wählen Sie bitte hier den Grund, warum Sie eine Nachricht senden.

Angaben unvollständig oder unklar

Wählen Sie diese Option, wenn bestimmte Angaben in Ihrer Steuererklärung noch nicht vollständig gemacht werden konnten oder einzelne Punkte unklar sind.

Beispiel: Belege fehlen noch (z. B. Spendenquittung), steuerlich relevante Unterlagen liegen noch nicht vor, ausländische Einkünfte sind noch nicht abschließend dokumentiert.

Abweichende Meinung zur Finanzverwaltung

Diese Auswahl trifft zu, wenn Sie bewusst eine andere steuerrechtliche Auffassung vertreten als die Finanzverwaltung.

Beispiel: Sie machen Werbungskosten geltend, die nach Auffassung der Verwaltung nicht anerkannt werden, oder setzen ein Arbeitszimmer an, das gemischt genutzt wird.

Detaillierte Prüfung gewünscht

Wählen Sie diese Option, wenn Sie möchten, dass das Finanzamt bestimmte Angaben oder Sachverhalte besonders genau prüft.

Beispiel: Komplexe Einkünfte aus Vermietung, Verluste aus Kapitalanlagen, außergewöhnliche Belastungen mit mehreren Anspruchsberechtigten.

Mehrere Gründe

Diese Auswahl ist richtig, wenn mehrere der oben genannten Gründe gleichzeitig auf Ihre Steuererklärung zutreffen.

Beispiel: Es fehlen noch Unterlagen und Sie vertreten zusätzlich eine abweichende Rechtsauffassung.

Ergänzende Angaben zur Steuererklärung

Machen Sie hier ergänzende Angaben zur Steuererklärung und/oder erläutern bestimmte Sachverhalte, für die keine Eintragungsfelder in der Steuererklärung existieren.