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SteuerGo FAQs

 


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Nach der (elektronischen) Abgabe der Steuererklärung

 



Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben, aber noch einige Angaben ändern müssen, ist das kein Problem. Schicken Sie einfach die Daten erneut per ELSTER ans Finanzamt.

Durch die individuelle Telenummer sind die neuen Daten mit der dann ebenfalls neu erstellten komprimierten Steuererklärung fest verbunden. Das bedeutet, dass der Bearbeiter im Finanzamt nur die von Ihnen gesendeten Daten bearbeiten kann, die mit der von Ihnen eingereichten Steuererklärung übereinstimmen. Die zuvor gesendeten Daten - wie viele auch immer - werden automatisch gelöscht.

Wichtig

Reichen Sie immer die komprimierte Steuererklärung bei Ihrem Finanzamt ein, die zu den zuletzt per ELSTER gesendeten Daten gehört. Nur dann ist gewährleistet, dass der Sachbearbeiter die Daten zu Ihrem Steuerfall auch von den Servern des Finanzamts abrufen kann.

Wie kann ich bereits abgeschickte Daten ändern?



Erhalte ich eine Empfangsbestätigung für die Abgabe meiner Steuererklärung?

Nachdem Sie mit SteuerGo Ihre Steuererklärung elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt haben, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, die unter anderem die folgenden Informationen enthält:

  • Transferticket
  • Telenummer
  • Sendedatum

Die Empfangsbestätigung steht nach dem elektronischen Versand auch in Ihrem persönlichen Bereich auf SteuerGo zusammen mit der komprimierten Steuererklärung als PDF-Datei für Sie bereit.

Mit Transferticket und Telenummer bestätigt das Finanzamt den elektronischen Empfang Ihrer Steuerdaten.

Wichtig

Bei der Wahl der Papier-Abgabe mit elektronischer Datenübermittlung wird die Steuererklärung allerdings erst im Finanzamt bearbeitet, wenn Sie die Steuererklärung ausgedruckt und unterschrieben per Post eingereicht haben.

Erhalte ich eine Empfangsbestätigung für die Abgabe meiner Steuererklärung?



Welche Daten werden von SteuerGo gespeichert?

SteuerGo speichert nach dem elektronischen Versand für Sie die Empfangsbestätigung (Sendebericht) sowie die komprimierte Steuererklärung, die nach dem Versand an die Finanzverwaltung als Nachweis für die korrekte elektronische Übermittlung Ihre Daten erstellt wird.

Beide Dokumente werden aus Datenschutzgründen verschlüsselt gespeichert, können aber jederzeit in Ihrem persönlichen Bereich eingesehen werden.

Welche Daten werden von SteuerGo gespeichert?



Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern?

Leider gibt es keine Frist, innerhalb derer das Finanzamt Ihre Steuererklärung bearbeiten muss! Erfahrungswerte zeigen, dass die Bearbeitung in der Regel zwischen 2 und 3 Monaten dauern kann.

Im Zweifelsfall kann es sinnvoll sein, telefonisch bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nachzuhaken.

Wichtig: Auch das Finanzamt kann sich für Ihre Steuererklärung nicht beliebig lange Zeit lassen. Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzureichen. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).

Wie lange darf die Bearbeitung der Steuererklärung beim Finanzamt dauern?



Sie wollen Ihre Einkommensteuererklärung erneut abgeben?

Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Steuererklärung entdeckt haben, können Sie diese auch nach der Abgabe noch korrigieren. Wie Sie vorgehen, hängt davon ab, ob und wie Ihre Erklärung bereits ans Finanzamt übermittelt wurde.

Fall 1: Steuererklärung noch nicht an das Finanzamt übermittelt

Kein Problem – Sie können Ihre Daten in SteuerGo jederzeit anpassen und die Steuererklärung erneut elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt verarbeitet automatisch die zuletzt übermittelte Version Ihrer Erklärung. Eine gesonderte Information an das Finanzamt ist nicht erforderlich.

Fall 2: Steuererklärung bereits elektronisch eingereicht (zertifiziert oder mit Identifikation)

Auch in diesem Fall können Sie Ihre Steuererklärung erneut an das Finanzamt übermitteln.

Tipp: Informieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt vorab telefonisch, dass Sie eine korrigierte Erklärung senden. So vermeiden Sie, dass Ihr ursprünglicher Steuerfall bereits bearbeitet oder der Bescheid erstellt wird.

Fall 3: Steuerbescheid bereits erhalten

Liegt Ihnen bereits ein Steuerbescheid vor, ist eine neue Abgabe nicht mehr ausreichend. In diesem Fall müssen Sie formell Einspruch gegen den Bescheid einlegen, um eine Korrektur zu ermöglichen.

Ein entsprechendes Muster finden Sie in unseren Mustervorlagen unter dem Titel: „Einspruch wegen Irrtums“.

Fragen oder Unterstützung?

Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter: hilfe@steuergo.de

Auf Wunsch rufen wir Sie auch gerne zurück.

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