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die Steurerklärung ist übersichtlich und ist leicht zu verstehen.
Kurt H.
aus Ludwigsburg 22.04.2026 um 16:34
Man wird sehr gut durch das Programm geführt, und es gibt noch gute Tips.
Kerstin J.
aus Brandenburg/Havel 22.04.2026 um 15:15
Kurz und knackig die Steuer erledigt.
Esmeralda S.
aus Cottbus 22.04.2026 um 12:14
Das erste Mal ist oft schwer. Aber mit der Zeit ist es zur Routine geworden. Die Kosten könnte man etwas in Grenzen halten.
Vitali P.
aus Hamburg 22.04.2026 um 12:09
Sehr einfach strukturiert
elisabeth E.
aus Salzkotten 21.04.2026 um 13:04
Die Hinweise/Erläuterungen zu den Fragen
Sandra G.
aus Wolfsburg 21.04.2026 um 11:51
Schnelles ausfüllen und einfache Handhabung des Programms.
Alfred D.
aus Ebern 20.04.2026 um 12:15
Funktioniert recht gut, habe aber keinen Vergleich zu anderen Steuerprogrammen und steuerliche keine Besonderheiten.
Uwe S.
aus Dresden 19.04.2026 um 17:34
Ich bin wie seit Jahren begeistert.
Julia S.
aus Deinstedt 19.04.2026 um 11:50
Mir eine Info schicken, was Sie wann und wie machen
Gert S.
aus Chemnitz 18.04.2026 um 17:21
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
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Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen.
Berlin, 02. April 2026 – Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2025 wurden in Deutschland Ende März 2026 verschickt. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Steuer-Anwendung SteuerGo.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
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