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Funktioniert recht gut, habe aber keinen Vergleich zu anderen Steuerprogrammen und steuerliche keine Besonderheiten.
Uwe S.
aus Dresden 19.04.2026 um 17:34
Ich bin wie seit Jahren begeistert.
Julia S.
aus Deinstedt 19.04.2026 um 11:50
Mir eine Info schicken, was Sie wann und wie machen
Gert S.
aus Chemnitz 18.04.2026 um 17:21
Es ist übersichtlich, gut erklärt und alles hat gut geklappt. Dankeschön und liebe Grüße
Bettina D.
aus Düsseldorf 18.04.2026 um 11:53
Es ist alles gut erklärt und übersichtlich aufgebaut.
Harald P.
aus Neuenkirchen 17.04.2026 um 15:48
Sehr leichtes Ausfüllen und mit vielen hilfreichen Anmerkungen. Man kann die Steuerklärung sehr schnell ausfüllen, wenn man nicht viel zum Einreichen… mehr hat und trotzdem die Steuerklärung machen muss.
Peter T.
aus Pößneck 17.04.2026 um 12:04
Alles sehr übersichtlich.
Verena S.
aus Roggentin 15.04.2026 um 19:55
Leicht auszufüllen mit guten Tips. Mach schon viele Jahre meine Steuer Erklärung mit Steuer Go.
Stefanie L.
aus Hoyerswerda 15.04.2026 um 17:18
Schnelle unkomplizierte Bearbeitung der Steuer
Jean S.
aus Rosenbach/Vogtl. 15.04.2026 um 14:07
Habe bereits 2024 mit Steuergo meine Erklärung gemacht. War sehr zufrieden mit dem Ausfüllen .
Brigitte W.
aus Reichenbach im Vogtland 15.04.2026 um 13:29
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo
Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.


