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- Für Laien sehr praktikabel - Eigentlich nur noch Kontrolle und evtl. kleine Zusätze notwendig - Tipps sind sehr hilfreich Steuer Go kann man mit… mehr ruhigem Gewissen weiterempfehlen!
Iris W.
aus Gera 12.04.2026 um 18:22
Datenübernahme, Detailfragen sehr verständlich aufgelistet und erklärt. Ggf. könne die Übersichtlichkeit durch mehr Unterpunkte (nicht soviel auf… mehr eine Seite) noch verbessert werden.
Christian H.
aus Wittmund 12.04.2026 um 13:21
Man wird sehr gut durch das Programm und die Eingabemasken geführt, hat fast bei jeder Zeile eine verständliche Erklärung dabei. Durch die Datenabrufe… mehr ist ein Großteil der Felder schon vorausgefüllt, man muss nur nochmal kurz überprüfen. Einzig die Sonderausgaben muss man selber eintragen, aber bei guter Vorbereitung sollte auch das kein Problem sein. Verbesserungsvorschläge habe ich keine.
Andrea W.
aus Dahlen 12.04.2026 um 12:45
Positiv: Die Anleitungen sind gut und hilfreich. Verwirrend: Ich bin über Email gegangen, wo stand, dass meine aktuellen Daten vorhanden sind. Habe mich… mehr mit dem Passwort angemeldet, sollte trotzdem erst alle meinen Eckdaten komplett neu eingeben, vom Namen bis Steuernummer. Als ich fertig war und den Schritt mit der Zahlung abgeschlossen habe, ist plötzlich gelb markierte Nachricht erschienen, da
Emilia H.
aus Oldenburg 12.04.2026 um 10:09
Such Funktion Detaillierte Informationen
Andreas M.
aus Gunzenhausen 12.04.2026 um 09:10
Mache schon paar Jahre mit Steuer go meine Steuererklärung und immer alles Problemlos.Weiter so
Uwe T.
aus Biederitz OT Gerwisch 11.04.2026 um 12:11
Ich mache seit Jahren unsere Steuer mit Steuergo und finde es klasse, dass man die Grunddaten immer aus dem Vorjahr übernehmen kann. Dies erleichtert… mehr und beschleunigt das Ausfüllen. Gut finde ich auch die Tipps.
Alexander H.
aus Köln 11.04.2026 um 12:03
Ist relativ einfach,
Wolfrid R.
aus Olbernhau 11.04.2026 um 12:01
Ich verwende das Programm seit Jahren und bin sehr zufrieden!
Ruth L.
aus Untermeitingen 09.04.2026 um 19:54
Sie könnten bei Vorkasse dazuschreiben, dass dann, vor dem Absenden, eine Verifizierung notwendig ist.
Yvonn H.
aus Nieder-Olm 08.04.2026 um 09:43
Vorteile
SteuerGo ist der einfache Weg, Ihre jährliche Steuererklärung online zu erstellen und abzugeben. Egal, ob Lohnsteuer, Kapitalerträge oder Kinderbetreuungskosten, SteuerGo hilft zu viel gezahlte Einkommensteuern zu sichern.
Erst bei Abgabe der Steuererklärung bezahlen
Sofort starten: Ohne Download und Installation von Software, Updates
Interview mit einfachen Infotexten und Sofort-Berechnung der Rückerstattung
Aus vorherigen Steuererklärungen mit SteuerGo
Die richtigen Belege mit der Steuererklärung abgeben und aufbewahren
Alle Daten werden automatisch auf Richtig- und Vollständigkeit geprüft
Unser technischer Kundenservice hilft immer gern! Wochentags von 9 - 17 Uhr.
Online abgeben: Weniger Rückfragen und schnellere Erstattung
Tipps auf Basis Ihrer Angaben für eine maximale Rückerstattung
Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.
Ein behindertengerechter Umbau ist oft unvermeidbar, etwa bei einer schweren Behinderung oder nach einer gravierenden gesundheitlichen Veränderung. Die Kosten können schnell sehr hoch ausfallen. Umso wichtiger ist es, den behindertengerechten Umbau als außergewöhnliche Belastungen richtig abzusetzen.
Der Behinderten-Pauschbetrag soll Menschen mit Behinderung steuerlich entlasten. Bislang musste der Grad der Behinderung (GdB) dem Finanzamt häufig durch Bescheide oder Ausweise nachgewiesen werden. Ab dem Veranlagungszeitraum 2026 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Der Nachweis für den Behinderten-Pauschbetrag erfolgt künftig vorrangig digital.
Der steuerfreie Zuschuss für Betreuungskosten durch den Arbeitgeber ist eine steuerliche Möglichkeit, die viele Arbeitnehmer noch nicht kennen. Dabei können Arbeitgeber ihren Beschäftigten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für kurzfristige Betreuungsleistungen erstatten.
Unschädliches Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ist für viele Minijobber und Arbeitgeber ein zentrales Thema, insbesondere wenn es zu ungeplanten Mehrarbeitszeiten oder Sonderzahlungen kommt. Gerade im Jahr 2026, in dem die Minijobgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, sorgt diese Sonderregelung häufig für Unsicherheit.


