4,9 von 5 Punkten beim BankingCheck/eKomi Award 2022

Auch in diesem Jahr wurden wir beim BankingCheck-Award in der Kategorie „Bester Digitaler Steuerberater“ nominiert. Nach einem ersten Platz im Vorjahr haben wir dieses Jahr mit 4,9 von 5 möglichen Punkten einen sehr guten zweiten Platz in der Nutzergunst erreicht.

Sieger war unsere zweite Steueranwendung Lohnsteuer kompakt, ebenfalls als Mobil-App verfügbar. Die Auszeichnung basiert auf über 141.204 Kundenbewertungen in über 80 Anbieter- und 14 Produktkategorien, die von Januar bis April 2022 abgegeben wurden.

Auch der tolle zweite Platz zeigt uns, wie sehr unsere Nutzer unserer Anwendung vertrauen und zufrieden mit unserem Service sind. Gleiches spiegelt sich auch in anderen Nutzerbewertungen wie Google (), TrustedShops (4,63) und im Apple App Store (4,8) und Google Play Store (4,8) wider.

Das ist unser Ansporn, uns weiter zu verbessern und noch mehr Menschen die Steuererklärung zu erleichtern. Herzlichen Dank!

2 Kommentare zu “4,9 von 5 Punkten beim BankingCheck/eKomi Award 2022”:

  1. Herbert Latscha

    Ihr habt als Steuerersparnis 2419 € geschrieben ,das Finanzamt hat aber nur 1829 € ausgerechnet, als ich mit Hinweis auf steuergo Einspruch eingelegt habe , hat das Finanzamt mit dem Gericht gedroht.

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Herbert,

      wenn Sie einen Fehler in Ihrem Bescheid entdeckt haben, legen Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid ein. Das ist ihr gutes Recht. Dass Ihnen das Finanzamt mit dem Gericht gedroht hat, kann ich mir eigentlich nicht wirklich vorstellen. Da müssten Sie schon bei einem extrem inkompetenten Finanzbeamten gelandet sein.

      Ab Erhalt des Steuerbescheids haben Sie einen Monat Zeit für Ihren Einspruch. Um die Frist zu wahren, genügt zunächst ein formloses Einspruchsschreiben. Nach der Abgabe des Einspruches prüft die Finanzbehörde den Bescheid genau. Dabei entscheidet sie zuerst, ob der Einspruch zulässig ist. Denn ein Einspruch kann zwar zulässig, in der Sache aber unbegründet sein und daher abgelehnt werden.

      Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice auch gerne weiter.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      SteuerGo.de

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