Am 19.05. 2022 wurde das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass die Abgabefrist im Fall der Pflichtveranlagung für die Steuererklärung für 2022 am 30. September 2023 enden wird.
Steuererklärung: Wer muss pünktlich abgeben?
Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Sie im letzten Jahr:
- gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt waren.
- weitere, unversteuerte Einkünfte über 410 Euro hatten, etwa Honorare, Renten oder Mieten.
- einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen hatten.
- mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammenveranlagt waren und einer von Ihnen nach Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder wenn Sie beide mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt haben.
- Lohnersatzleistungen bezogen haben, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.
Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen übrigens immer dann eine Steuererklärung machen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag von 10.347 Euro 2022 für Ledige (2021 : 9.744 Euro) bzw. 20.694 Euro für Verheiratete (2021: 19.488 Euro) übersteigt.
Detaillierte Informationen, wer eine Steuererklärung erstellen muss, finden Sie in unserem Artikel Abgabepflicht für die Steuererklärung.
Steuerzahler sollten sich dieses Jahr Montag, den 30. September 2023 dick ankreuzen.
Aktuell wurde am 19.05.2022 das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag verabschiedet. Darin wurde festgelegt, dass die Abgabefrist vom 31. Juli 2023 auf den 30. September 2023 verlegt wird. Das Gesetz regelt auch eine Verlängerung der Abgabefristen für die kommenden Steuerjahre 2023 und 2024 (siehe Tabelle).
Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist für das Steuerjahr 2022 auf den 31.07.2024. Bis zu diesem Datum muss ihr Steuerberater die Steuererklärungen für das Jahr 2021 bzw. 2022 spätestens beim Finanzamt abgeben. Die Termine für die Steuerjahre 2023 und 2024 entnehmen Sie bitte der untenstehenden Tabelle.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
---|---|---|
Für das Steuerjahr 2018 | 31.12.2022 | |
Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Wegen Corona geänderte Abgabefristen: |
Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | Wegen Corona geänderte Abgabefristen: ( |
Für das Steuerjahr 2022 | 31.12.2026 | Wegen Corona geänderte Abgabefristen: ( |
Für das Steuerjahr 2023 | 31.12.2027 | Wegen Corona geänderte Abgabefristen: ( |
Für das Steuerjahr 2024 | 31.12.2028 | Wegen Corona geänderte Abgabefristen: 31.07.2025 ( |
Die Finanzverwaltung hat die Möglichkeit der sogenannten Vorweganforderung. Sie müssen also ggf. damit rechnen, Ihre Steuererklärung auch vor den genannten Terminen abgeben zu müssen. Auf jeden Fall drohen bei verspäteten Abgaben hohe Verspätungszuschläge. Deren Festsetzung liegt dann übrigens nicht mehr im Ermessen des Finanzbeamten, sondern sind obligatorisch.
Abgabefrist verpasst? Irgendwann kommt die Mahnung!
Lassen Sie nichts von sich hören, wird Ihnen das Finanzamt früher oder später eine Mahnung schicken und Ihnen eine Frist setzen. Diesen Termin sollten Sie ernst nehmen, sonst kann ein Zwangsentgelt festgesetzt werden, außerdem droht ein happiger Versäumniszuschlag. Besser also, Sie melden sich rechtzeitig.
Fristverlängerung beantragen
Können Sie jedoch absehen, dass Ihre Steuererklärung auch in den nächsten Wochen nicht fertig wird, bemühen Sie sich besser heute als morgen um eine Fristverlängerung. Diesen Antrag sollte man eigentlich schon vor Fristende einreichen und man hat auch keinen Anspruch darauf, dass das Finanzamt ihm stattgibt.
Beantragen Sie am besten eine stillschweigende Fristverlängerung, wenn Sie dann nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt. Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie in der Regel höchstens bis zum 30. November Zeit, womöglich aber auch nur kürzer.
Nutzen Sie einfach unseren Musterbrief für den „Antrag auf Fristverlängerung“!
Steuerberater sorgt für Fristverlängerung
Wenn Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verlängern sich die Abgabefristen für die Steuererklärung 2022 automatisch auf den 31. Juli 2024, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt. Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten fünf Monaten des Jahres zu erledigen.
Machen Sie die Steuererklärung für 2022 hingegen selbst, müssen Sie diese bis spätestens 30. September 2023 beim zuständigen Finanzamt eingereicht haben. Dieser Termin gilt auch, wenn Sie sich von Familienmitgliedern helfen lassen oder ein Steuerprogramm nutzen.
Haben Sie die neue Abgabefrist versäumt, dürfte das noch kein größeres Problem sein. In den ersten Tagen und Wochen haben die Finanzbeamten ohnehin alle Hände voll zu tun, um die bereits eingelaufenen Erklärungen zu bearbeiten. Hinzukommt, dass auch die Finanzämter in den Sommermonaten aufgrund der Ferienzeit ebenfalls eher dünn besetzt sind.
Wie sich die neue Abgabefrist in der Hauptferienzeit auf die Bearbeitungsdauer auswirkt, wird sich ebenfalls noch zeigen. Die Abgabefristen der säumigen Steuerzahler werden daher sicherlich erst einmal kulanterweise nicht geprüft. Wenn Sie Ihre Formulare jetzt schnell nachreichen, werden Sie wohl keine Probleme bekommen.
Verspätungszuschlag: Seit 2020 wird es teuer!
In § 152 AO wurde ab dem Steuerjahre 2018 geregelt, wann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag zwingend erheben muss. Der Sachbearbeiter hat dabei keinen Entscheidungsspielraum mehr, wie dies bisher der Fall war.
Der neue Mindestverspätungszuschlag beträgt 25,00 Euro für jeden angefangenen Verspätungsmonat. Ist ein Steuerzahler zur Abgabe verpflichtet, kann der Verspätungszuschlag erstmals 14 Monate nach dem Pflichtabgabetermin erhoben werden. Der Zuschlag wird dann automatisch festgesetzt, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres eingereicht wird. Hierbei wird auf die Frist für die Abgabe der Steuererklärung unter Hinzuziehung eines Steuerberaters abgestellt.
Beispiel: Herr Maier und seine Frau müssen eine Steuererklärung für 2022 (Abgabetermin: 30.09.2023) abgeben. Wie jedes Jahr sind sie spät dran und reichen Ihre Unterlagen erst im Oktober 2023 bei Ihrem Finanzamt ein. Erfolgt die Abgabe der Steuererklärung noch später, erhebt das Finanzamt automatisch den Verspätungszuschlag.
Verspätungszuschläge sind fällig, wenn man nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres seine Steuererklärung abgegeben hat. Für das Jahr 2022 gilt: 14 Monate nach dem 31.12.2022 ist der 28.02.2024, d.h ab März 2024 muss man Verspätungszuschläge zahlen.
Wer freiwillig abgibt, hat länger Zeit
Wenn Sie zu denjenigen gehören, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, muss Sie das alles gar nicht interessieren und Sie müssen die Abgabefristen nicht beachten. Der Fiskus erwartet kein Geld von Ihnen, sondern muss wahrscheinlich welches zurückzahlen.
Gerade deshalb tun Sie aber gut daran, die Einkommensteuererklärung nicht auf die lange Bank zu schieben. Von Rechts wegen hätten Sie lange genug Zeit: Bei freiwilliger Veranlagung bleiben grundsätzlich vier Jahre Zeit, eine Steuererklärung abzugeben. Das ist die normale Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO).
Ihre Steuererklärung für 2019 müsste also bis zum 31. Dezember 2023, 24 Uhr beim Finanzamt eingegangen sein, sonst ist die ganze Arbeit für die Katz. Für die Steuererklärung für 2020 gilt dementsprechend der 31. Dezember 2024, 24 Uhr.
Fällt das Ende der Festsetzungsfrist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, endet sie erst mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags (2. Januar des Folgejahres). (BFH-Urteil vom 20.1.2016, VI R 14/15)
Hinweis:
Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert und an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.
Sehr geeherte Damen und Herren
Ich hab schon steuererklerung fur 2018 gemacht
Bekomme ich auch dieses Jahr die Formulare für die Steuererklärung 2021 per Post
zugeschickt? Und wann? Ich bin gehbehindert.
Hallo Erika,
wenn Sie die Steuerformulare für 2021 in gedruckter Form beziehen wollen, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt.
Mit SteuerGo können Sie Ihre Steuererklärung direkt online bearbeiten. Registrieren Sie sich und entdecken Sie, wie einfach Sie online Ihre Steuerrückerstattung vom Finanzamt erhalten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
Hallo! Muss ich den Steuerberater bereits vor dem 01.08.2022 beauftragt haben? Und wenn ja, muss ich dafür irgendeinen Nachweis einreichen, um die Frist bis nächstes Jahr verlängern zu können?
Hallo Tom,
um die Fristverlängerung kümmert sich Ihr Steuerberater, den Sie rechtzeitig beauftragen sollten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
SteuerGo.de
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