Seit Februar 2022 haben Bundesregierung und Bundesrat über den Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz debattiert. Am 19.05.2022 wurde jetzt das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz im Bundestag durch die Koalition und mit Zustimmung der CDU verabschiedet. In dem Gesetz ging es neben weiteren Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auch um neue Abgabetermine für die aktuelle und zukünftige Steuererklärungen.
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Schlagwort: Steuererklärung
Auswertung von SteuerGo.de: Nordrhein Westfalen startet erneut am schnellsten ins Steuerjahr
Wie früher berichtet, haben die deutschen Finanzämter am 8. März damit begonnen, Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2021 zu bearbeiten. Vorher stand laut Finanzbehörden die für die Bearbeitung der Steuererklärungen notwendige Software den Finanzämtern nicht zur Verfügung.
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Testergebnis: Lohnsteuer kompakt „der beste reine Online-Dienst im Test“ laut Computer Bild
Die Computer Bild (Andre Hesel, Steuerprogramm-Test: Software für die Steuererklärung, 18.03.2022, Ausgabe 7/2022, verfügbar unter: https://www.computerbild.de/bestenlisten/cb-Tests-Finanzen-Steuererklaerung-Steuerprogramm-Test-30898803.html) testete die sechs meistverkauften Steuerprogramme für den PC und sechs der „wichtigsten“ Online- und Mobilanwendungen. Dabei schnitt Lohnsteuer Kompakt mit einer Gesamtnote „gut“ (2,1) als beste der getesteten Onlineanwendungen ab.
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Wir helfen der Ukraine
Da dachten wir Corona langsam in den Griff bekommen zu haben, schon stehen wir plötzlich wieder vor einer ganz neuen Herausforderung. Am 24. Februar 2022 startete Russlands Machthaber Putin einen Krieg gegen die Ukraine. Geschockt und fassungslos blicken wir seither auf schreckliche Berichte und Bilder aus dem Krisengebiet.
Daher möchten wir den betroffenen und geflüchteten Menschen und damit der ukrainischen Demokratie helfen.
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Ab Mitte März: Bearbeitungsstart der Finanzämter
Frühestens ab Mitte März 2022 könnten die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2021 beginnen, so das Landesamt für Steuern in Niedersachsen in einer aktuellen Pressemitteilung. Grund hierfür seien die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Steuererklärung für 2021: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2021 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung 2021, die Sie kennen sollten.
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Freiwillige Abgabe der Steuererklärung kann sich lohnen!
Wer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte überlegen, ob er eine Einkommensteuererklärung freiwillig abgibt, die so genannte Antragsveranlagung. Die freiwillige Abgabe ist immer empfehlenswert, wenn Sie Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen wollen oder wenn Sie während des Jahres vermeintlich zu viel Steuern gezahlt haben und diese anrechnen lassen wollen. Kurzum: wenn Sie die Möglichkeit einer Steuererstattung sehen. Es gibt viele Fälle, in denen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt!
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Steuerzinsen: Droht nun die Rückforderung von Erstattungszinsen?
Im August 2021 haben wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen vorgestellt: Danach ist der geltende Zinssatz für Erstattungszinsen von 0,5 Prozent monatlich bzw. 6 Prozent jährlich seit dem 1.1.2014 verfassungswidrig! Doch korrigiert werden muss der Zinssatz erst ab dem 1.1.2019. Der Gesetzgeber wurde zum Handeln aufgefordert, darf sich damit allerdings bis zum 31.7.2022 Zeit lassen (BVerfG-Beschluss vom 8.7.2021, 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17).
Schluss mit hohen Steuerzinsen
Wer seinen Steuerbescheid später als 15 Monate nach dem Steuerjahr erhält, muss bei einer Steuernachzahlung zusätzlich Steuerzinsen zahlen. Diese Nachzahlungszinsen betragen 0,5 Prozent je vollen Monat. Wer indes eine Steuererstattung erhält, bekommt entsprechende Erstattungszinsen (§ 233a AO).
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5 Steuer-Tipps, die für Flutopfer und Helfer jetzt wichtig sind
Uns allen sind die Bilder der Flutkatastrophe präsent, die Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern im Juli 2021 heimgesucht hat. Bereits Anfang des Jahres waren auch Teile von Hessen betroffen. Die Finanzverwaltung reagiert in derartigen Fällen mit Katastrophenerlassen, um Flutopfern und deren Helfer in steuerlicher Hinsicht zu unterstützen. So gilt zum Beispiel:
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Neue Abgabemöglichkeit: Schnell und sicher online abgeben
Gute Neuigkeiten für alle SteuerGo-Nutzer! Ab sofort gibt es eine neue Möglichkeit die Steuererklärung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die reine Online-Abgabe, ohne Drucker und komprimierte Steuererklärung.
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Kostenlose Steuerklärung, ein Preis: Wir werden noch transparenter und fairer
Seit über zehn Jahren sorgen wir dafür, dass unsere Kunden und Kundinnen das Beste aus Ihrer Steuererklärung herausholen und ganz legal Steuern sparen. Jedes Jahr werden wir dank unserer Nutzer und des tollen Teams dabei ein Stückchen besser.
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Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020
Der Abgabetermin in diesem Jahr auf den 31. Oktober 2021 verlegt wurde. Da dies jedoch ein Sonntag ist, muss die Steuererklärung erst am Montag, dem 1. November 2021 beim Finanzamt sein.
Viele haben aber noch einen Tag mehr Zeit: In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist aufgrund Allerheiligen erst der 2. November 2021 der letzte Abgabetag.
Sollte dennoch nicht genug Zeit sein, reicht dem Finanzamt für eine Verlängerung um wenige Tage oder Wochen eine kurze E-Mail mit dem gewünschten Termin und einer Begründung.
Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, endet die neue Abgabefrist am 31. Mai 2022. Nun gab es die offizielle Zustimmung vom Bundesrat: Die Verlängerung der Abgabefrist ist beschlossene Sache.
Grund für die Fristverlängerung ist die Belastung der Bürger, Ämter und Steuerberater durch die Corona-Krise.Wer es trotz der Verlängerung nicht schafft, die Steuererklärung rechtzeitig abzugeben, kann eine Fristverlängerung beantragen, muss diese aber gut begründen.
Für das Jahr 2020 kann das Finanzamt in Einzelfällen anordnen, dass Steuererklärungen zu einem Zeitpunkt abzugeben sind, der vor dem 31. Mai 2022 liegen kann.
Verzinsung der Steuern
Wer jetzt Angst hat, durch die Verlängerung der Abgabefrist gegebenenfalls Strafzinsen zu zahlen, muss sich nicht sorgen. Die zinsfreie Karenzzeit wird für den Besteuerungszeitraum 2020 ebenfalls angepasst und endet am 30. Juni 2022. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen. Konsequenterweise wird entsprechend auch das restliche Fristensystem angepasst, so etwa bei den Verspätungszuschlägen
Übersicht zu den verlängerten Abgabefristen!
Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
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Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | > |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | Geänderte Abgabefristen: |
Für das Steuerjahr 2021 | 31.12.2025 | 01.08.2022 (28.02.2023) |
🇬🇧 Article in English: More time for the tax return 2020
Kurzarbeitergeld: Bei Bezug im Vorjahr besteht Pflicht zur Steuererklärung
Im vergangenen Jahr 2020 haben zahlreiche Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit bezogen. Das Kurzarbeitergeld beträgt für Arbeitnehmer ohne Kinder 60 Prozent und für Arbeitnehmer mit Kinder 67 Prozent des ausfallenden Nettoentgelts.
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Auswertung von Steuergo.de: Nordrhein Westfalen startet als schnellstes ins Steuerjahr 2021
Die Finanzämter haben laut eigenen Angaben im März damit begonnen, die Steuererklärungen der Bundesbürger für das Steuerjahr 2020 zu bearbeiten. Vorher stand die für die Bearbeitung der Steuererklärungen notwendige Software den Finanzämtern nicht zur Verfügung.
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Obligația depunerii declarației fiscale datorită indemnizației de muncă de scurtă durată
Cu ocazia crizei Corona, reglementările referitoare la primirea indemnizației de scurtă durată au fost modificate de mai multe ori. Perioada de acordare a indemnizației de scurtă durată a fost extinsă până la 24 de luni.
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Ab 2021: Mehr Netto und weitere Steueränderungen
Neues Jahr, neue Regelungen. Auch 2021 bringt wieder jede Menge Veränderungen mit sich. Um sich einen Überblick zu verschaffen, finden Sie hier die wichtigsten Neuerungen. Alle ausführlichen Neuerungen können Sie in unserem Blog-Text Steuererklärung für 2020: Das ist neu nachlesen.
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Steuererklärung für 2020: Das ist neu
Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2021 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2020, die Sie kennen sollten.
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Ab 2021 erfolgt eine Erhöhung der Entfernungspauschale
Bürger können besonders in ländlichen Räumen oftmals nicht auf ein ausgebautes Netz des öffentlichen Personenverkehrs zurückgreifen. Zudem müssen sie oft einen langen Arbeitsweg von 21 Kilometern oder mehr zurücklegen und sind daher typischerweise auf einen Pkw angewiesen. Diese Fernpendler sollen zukünftig durch eine höhere Entfernungspauschale entlastet werden.
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Rumänisch: SteuerGo jetzt auch in rumänischer Version
Als führender Anbieter von Steuer-Anwendungen in Fremdsprachen bieten wir seit kurzem auch unsere umfassendste Online-Steuererklärung in Rumänisch an.
Damit bieten wir auch Nutzern ohne Kenntnis der deutschen Sprache die Möglichkeit, ihre Steuererklärung mit SteuerGo zu erledigen. Dies ist ein weiterer Schritt unsere Anwendungen in Funktionsumfang und Usability für unsere Nutzer zu verbessern.
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Kurzarbeit und die Steuererklärung
Kurzarbeitergeld, eine gute Sache für alle Arbeitnehmer, die von der Corona-Krise betroffen sind. Doch das stimmt nur zum Teil. Viele Menschen sind in der aktuellen Situation auf Kurzarbeitergeld angewiesen, um finanzielle Defizite auszugleichen. Doch die eigentlich steuerfreie Lohn- bzw. Einkommensersatzleistung könnte bei vielen im nächsten Jahr für eine böse Überraschung sorgen: Steuerrückzahlungen!
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