Schlagwort: Altersvorsorge

Altersvorsorge: Voller Abzug der Aufwendungen

Altersvorsorge: Voller Abzug der Aufwendungen

Erfahren Sie die neuesten Entwicklungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Altersvorsorgebeiträgen. Ab 2023 können Sie bis zum Höchstbetrag von 27.566 Euro (Alleinstehende) bzw. 55.132 Euro (Verheiratete) Ihre Aufwendungen zur Altersvorsorge vollständig als Sonderausgaben geltend machen.


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Energetische Sanierung: Ab 2024 auch mit dem Riester-Guthaben möglich

Energetische Sanierung: Ab 2024 auch mit dem Riester-Guthaben möglich

Wer im Alter in seinen eigenen vier Wänden miet- und schuldenfrei wohnen kann, hat auch etwas für seine Altersvorsorge getan. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde ab 2008 die Bildung von Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezogen und damit der Geldrente im Alter gleichgestellt. Das angesparte geförderte Altersvorsorgevermögen darf nach geltendem Recht förderunschädlich für die unmittelbare Anschaffung oder Herstellung einer selbst genutzten Wohnung sowie zur Entschuldung der selbst genutzten Wohnimmobilie in Anspruch genommen werden. Begünstigt ist seit 2014 auch die Finanzierung von Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in und an einer selbst genutzten Wohnung (§ 92a Abs. 1 Nr. 3 EStG).
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Riester-Rente im Visier: Klagen gegen intransparente Gebühren

Riester-Rente im Visier: Klagen gegen intransparente Gebühren

Die Riester-Rente sieht die Zahlung einer lebenslangen Rente vor. Dies gilt auch für Riester-Sparverträge, die bei Banken abgeschlossen werden. Und Banken verdienen gerne an den Gebühren für Vertragsabschlüsse und -vermittlungen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg führt mehrere Klagen gegen Anbieter von Riester-Verträgen, weil diese ihrer Auffassung nach eine intransparente Klausel bezüglich anfallender Abschluss- und Vermittlungskosten verwenden.
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Versicherungen von der Steuer absetzen

Ihr Arbeitsweg ist zu kurz, als dass sich die Pendlerpauschale lohnen würde und nennenswerte Sonderausgaben hatten Sie auch nicht – lohnt sich da die Steuererklärung überhaupt? Ja! Denn es gibt einen wichtigen Posten, den fast jeder Steuerzahler absetzen kann: Versicherungsbeiträge. Versicherungen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, können Sie in der Steuererklärung ebenso geltend machen wie privat abgeschlossene Policen.
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Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages

Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages

Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, sie wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem gewissen Prozentsatz steuermindernd aus. Dieser Prozentsatz verändert sich jährlich, begann im Jahre 2005 mit 60 % und steigt nach und nach auf 100 % (§ 10 Abs. 3 EStG).
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Grundsicherung: Neuer Rentenfreibetrag im Alter

Grundsicherung: Neuer Rentenfreibetrag im Alter

Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) oder aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können, haben beim Sozialamt Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.


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Riester-Vertrag: Mindesteigenbeitrag prüfen und Zulage beantragen

Riester-Vertrag: Jetzt Mindesteigenbeitrag überprüfen und Zulage beantragen

Trotz Corona-Pandemie sind auch in diesem Jahr wieder die Löhne und Gehälter gestiegen – zumindest bei denjenigen, die von der Krise wirtschaftlich nicht betroffen waren. Viele Arbeitnehmer vergessen, dass eine Lohnerhöhung Auswirkungen auf die staatliche Riester-Zulage haben kann. Sie sollten daher überprüfen, ob Sie ggf. Ihre Beiträge oder den Mindesteigenbeitrag für den Riester-Vertrag erhöhen müssen.
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Rentenerhöhung 2020: Ordentliche Steigerung trotz Corona-Krise

Rentenerhöhung 2020: Ordentliche Steigerung trotz Corona-Krise

Zum 1.7.2020 steigen die Renten im Westen um 3,45 % und im Osten um 4,20 %. Mit der Rentenerhöhung 2020 steigen der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 33,05 Euro auf 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von gegenwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro . Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 % des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 %). Das Rentenniveau beträgt 48,21 %.
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Neue und höhere Freibeträge für Renteneinkünfte

https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/umsatzsteuer-voranmeldung-erleichterung-fuer-existenz-und-neugruender/

Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen. Eigenes Einkommen wird angerechnet, wobei hier bestimmte Freibeträge gelten.
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Grundsicherung: Erhöhung des Freibetrages für Riester- und Betriebsrenten

Grundsicherung: Erhöhung des Freibetrages für Riester- und Betriebsrenten

Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.
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Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Riester-Förderung für Minijobber besonders vorteilhaft

Auch Minijobber, die eine geringfügige Beschäftigung mit einem Monatsverdienst von unter 450 Euro ausüben, können die Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Förderung besteht aus einer Grundzulage von 175 Euro ab 2018 (bisher 154 Euro) und einer Kinderzulage von 300 Euro je Kind (nach dem 1.1.2008 geboren) oder 185 Euro je Kind (vor 2008 geboren). Jugendliche unter 25 Jahren erhalten für das erste Beitragsjahr zusätzlich zur Grundzulage einmalig einen Bonus von 200 Euro.
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Altersvorsorgehöchstbetrag wird 2018 erhöht

Altersvorsorgehöchstbetrag wird 2018 erhöht

Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Altersvorsorgehöchstbetrag, wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus.
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Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages

Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages

Zu den Aufwendungen für die Altersvorsorge zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 1 Nr. 2a EStG). Die Beiträge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, wirken sich allerdings bis zum Jahre 2025 tatsächlich nur mit einem bestimmten Prozentsatz steuermindernd aus.
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Rürup-Rente: Beiträge im Jahre 2015 mit höherem Betrag absetzbar

Bei Rürup-Rentenversicherungen sind die erworbenen Versorgungsansprüche nicht vererblich, nicht kapitalisierbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht beleihbar. Die Beiträge sind zusammen mit anderen Altersvorsorgebeiträgen (zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken, landwirtschaftlichen Alterskassen) bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro / 40.000 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) als Sonderausgaben absetzbar – allerdings erst ab dem Jahr 2025! Bis dahin gelten nur ein bestimmter Prozentsatz und ein entsprechender anteiliger Höchstbetrag.
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Altersvorsorge: Erhöhung des Sonderausgaben-Abzugsbetrages ab 2015

Aufwendungen für die Altersvorsorge sind als Sonderausgaben absetzbar bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro / 40.000 Euro (Alleinstehende / Verheiratete). Bis zum Jahre 2025 wirken sich die Beiträge jedoch nur mit ei-nem bestimmten Abzugssatz bis zu einem anteiligen Abzugshöchstbetrag steuermindernd aus. Begünstigt sind Bei-träge zur gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungseinrichtung, landwirtschaftlichen Alterskasse, Rürup-Rentenversicherung sowie seit 2014 zu einer Basis-Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 10 Abs. 3 EStG).
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Riester-Rente: Wie sich die Riester-Förderung während der Elternzeit lohnt

Mütter oder Väter, die sich in den ersten drei Lebensjahren um ihr Kind kümmern, bekommen auf ihrem Rentenkonto Kindererziehungszeiten gutgeschrieben – und zwar drei Entgeltpunkte. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, beträgt die Gutschrift nach der gesetzlichen Neuregelung ab 1.7.2014 statt einem nun zwei Entgeltpunkte (§ 56 und § 249 SGB VI). Personen sind in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, per Gesetz in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert (§ 3 Nr. 1 SGB VI).
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