Schlagwort: Ehrenamtliche Tätigkeiten

Grundsicherung: Neuer Rentenfreibetrag im Alter

Grundsicherung: Neuer Rentenfreibetrag im Alter

Menschen, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) oder aufgrund einer dauerhaften Erwerbsminderung ihren eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten können, haben beim Sozialamt Anspruch auf Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.


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Ehrenamtliche Tätigkeiten: Mit Aufwandsspenden Steuern sparen

Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden, in Organisationen und Kirchen. Das gilt für Vorstandsmitglieder, Vereinsmitglieder, freie Mitarbeiter und sonstige Dienstleister. Sie setzen nicht nur unentgeltlich ihre Zeit und Arbeitskraft ein, sondern tragen damit zusammenhängende Aufwendungen auch noch selbst. Falls Sie einen Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung haben und auf die Erstattung verzichten, können Sie Ihre Aufwendungen als sog. Aufwandsspenden geltend machen und dafür wenigstens eine Steuererstattung vom Finanzamt bekommen (§ 10b Abs. 3 Satz 5-6 EStG).
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