Zum 1. Juli 2024 gibt es wichtige Änderungen bei der Erwerbsminderungsrente. Rund drei Millionen Rentner profitieren von einem Zuschlag. Was genau sich ändert, wer Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente 2024 hat und wie sie berechnet wird, erfahren Sie hier.
Schlagwort: Erwerbsminderung
Grundsicherung: Erhöhung des Freibetrages für Riester- und Betriebsrenten
Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen.
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