Die Kapitalabfindung für Direktversicherung bleibt steuerlich umstritten. Viele Arbeitnehmer haben über Jahre Beiträge in eine Direktversicherung eingezahlt und rechnen im Ruhestand mit einer planbaren Auszahlung. Kommt es statt einer laufenden Rente zu einer Einmalzahlung, folgt jedoch oft die steuerliche Ernüchterung: Die Kapitalleistung ist regelmäßig voll zu versteuern. Zusätzlich kann sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig sein.
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Schlagwort: Betriebliche Altersvorsorge
Gehaltsumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Teile ihres Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) umgewandelt werden. Hierbei bleiben bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (2023: 3.624 Euro) steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 1a Abs. 1 BetrAVG). Diese Regelung macht die Gehaltsumwandlung besonders attraktiv, da sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von der Ersparnis der Sozialabgaben profitieren.
Betriebliche Altersvorsorge: Auszahlung aus US-Pensionsplan begünstigt
Zahlreiche Arbeitnehmer haben für eine gewisse Zeit in den USA gearbeitet und dort auch Pensionsansprüche erworben. Bei der späteren Auszahlung der Pension stellt sich die Frage, wie diese zu besteuern ist, wenn der Arbeitnehmer mittlerweile wieder in Deutschland wohnt.
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Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung bei Midijobs sehr vorteilhaft
Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch darauf, einen Teil ihres Gehalts im Wege der Entgeltumwandlung zugunsten der betrieblichen Altersvorsorge anzusparen (§ 1a BetrAVG). Falls der Arbeitgeber keine eigene
Altersvorsorge anbietet, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass der Arbeitgeber für ihn eine Direktversicherung abschließt. Vorteil der Entgeltumwandlung ist, dass der umgewandelte Teil des Bruttogehalts steuer- und
sozialversicherungsfrei bleibt.
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