Die Kapitalabfindung für Direktversicherung bleibt steuerlich umstritten. Viele Arbeitnehmer haben über Jahre Beiträge in eine Direktversicherung eingezahlt und rechnen im Ruhestand mit einer planbaren Auszahlung. Kommt es statt einer laufenden Rente zu einer Einmalzahlung, folgt jedoch oft die steuerliche Ernüchterung: Die Kapitalleistung ist regelmäßig voll zu versteuern. Zusätzlich kann sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragspflichtig sein.
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