Kategorie: Allgemein

Neue Funktion: Ihr zentrales Postfach für alle Nachrichten

Ab sofort wird Ihre Steuerkommunikation noch einfacher: Mit der neuen Postfach-Funktion von SteuerGo bündeln Sie alle wichtigen Nachrichten zentral an einem Ort. Ob Mitteilungen vom Finanzamt oder Rückfragen zu Ihrer Steuererklärung – Sie können nun direkt über unsere Plattform kommunizieren. 
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Wie verändert KI Ihre Steuererklärung – und warum lohnt sich das für Sie?

Wie verändert KI Ihre Steuererklärung – und warum lohnt sich das für Sie?

Künstliche Intelligenz (KI) ist längst kein Zukunftsthema mehr – sie ist in unserem Alltag angekommen. Auch bei SteuerGo.de setzen wir bereits seit einiger Zeit KI ein, um Ihre Steuererklärung einfacher, schneller und komfortabler zu gestalten. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie KI-Technologie Sie beim Ausfüllen Ihrer Steuer unterstützt, welche Funktionen bereits verfügbar sind – und warum sich das für Sie auszahlt.
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Auswertung von SteuerGo.de: Rheinland-Pfalz startet als schnellstes in die Steuersaison 2025

Offiziell haben die Finanzämter im März damit begonnen, die Steuererklärungen der Bundesbürger für das Steuerjahr 2024 zu bearbeiten. Tatsächlich stand die für die Bearbeitung der Steuererklärungen notwendige Software den Finanzämtern aber häufig erst wesentlich später zur Verfügung.
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Wo wurden die Steuererklärungen für 2024 als Erstes bearbeitet?

Die Steuererklärung für das Jahr 2024 ist für viele bereits erledigt – doch wann kommt endlich der Bescheid? Während einige noch auf Rückmeldung vom Finanzamt warten, haben andere ihren Steuerbescheid längst in der Hand. Denn: Nicht alle Bundesländer starten gleichzeitig mit der Bearbeitung.
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IntelliScan: Die Revolution der Steuererklärung

Steuererklärungen gehören für viele zu den weniger angenehmen Aufgaben. Seit 25 Jahren ist es unser Ziel, diesen Prozess unseren Nutzern so intuitiv und einfach wie möglich zu gestalten. Jetzt geht es noch einfacher: Unsere neue KI-gestützte Funktion revolutioniert die Art, wie Sie Ihre Steuererklärung erledigen können.


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So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Abgabefrist naht: So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Wenn Sie die Abgabefrist zum 2. September 2024 für Ihre Steuererklärung 2023 nicht einhalten können, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Sonst kann ein Verspätungszuschlag drohen. Aber keine Sorge! In der Regel akzeptiert das Finanzamt eine geringfügige Verzögerung von wenigen Tagen oder einer Woche ohne Probleme.
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Die Top 5 Steuertipps: Mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen

Steuererklärungen können oft kompliziert und verwirrend sein, insbesondere wenn man nicht genau weiß, welche Ausgaben man absetzen kann. Aber mit SteuerGo und ein klein wenig Vorbereitung können Sie sich eine erhebliche Steuererstattung sichern – im Durchschnitt sind das 1.260 Euro. Hier sind die Top 5 Steuertipps für Arbeitnehmer, die Ihnen helfen können, das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
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Bearbeitungsstart: Bald geht’s los

Bearbeitungsstart: Bald geht’s los

Normalerweise beginnen die Finanzämter Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln.
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Unsere Spendenaktion für die Ukraine

Unsere Spendenaktion für die Ukraine

Auf den Tag genau vor einem Jahr (24. Februar 2022) marschierten russische Truppen in der Ukraine ein. Seitdem hat sich Russlands Angriffskrieg verschärft und ebenfalls dessen Zerstörungskraft. Um den Menschen in der Ukraine zu helfen, haben wir deshalb 2022 eine Spendenaktion ins Leben gerufen.
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Versicherungen von der Steuer absetzen

Ihr Arbeitsweg ist zu kurz, als dass sich die Pendlerpauschale lohnen würde und nennenswerte Sonderausgaben hatten Sie auch nicht – lohnt sich da die Steuererklärung überhaupt? Ja! Denn es gibt einen wichtigen Posten, den fast jeder Steuerzahler absetzen kann: Versicherungsbeiträge. Versicherungen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, können Sie in der Steuererklärung ebenso geltend machen wie privat abgeschlossene Policen.
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