Wenn Sie die neue Abgabefrist am 1. oder 2. November 2021 nicht einhalten können, drohen Verspätungszuschläge von bis zu 10 Prozent. Aber keine Sorge! In der Regel hat das Finanzamt nichts dagegen, wenn die Steuererklärung ein paar Tage oder eine Woche später eingeht. Wer länger Zeit braucht, schickt ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung. Das reicht in der Regel aus, um die Abgabefrist nach hinten zu schieben. Unser Musteranschreiben hilft Ihnen dabei!
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Schlagwort: Fristverlängerung
Fristende für Steuererklärung 2019 naht
Die Steuererklärung schieben viele Bürger gerne vor sich her. Doch jetzt vergeht die Zeit besonders schnell, denn am 31. Juli 2020 naht das Fristende für die Steuererklärung 2019. Zumindest gilt dieser Termin für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Und auch nur dann, wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen. Falls ein Steuerberater mit der Erstellung beauftragt wird, verlängert sich die Frist automatisch bis zum 28. Februar 2021.
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Abgabefristen für die Steuererklärung
Ende 2022 läuft die Frist für die Steuererklärung für 2018 endgültig aus. Die Steuererklärung für das Jahr 2018 muss am 31. Dezember 2022, 24 Uhr dem Finanzamt vorliegen.
Aktuell geht aus dem Gesetzentwurf für das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz hervor, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung für 2021 voraussichtlich am 31. Oktober 2022 enden wird.