Schlagwort: Steuertipps

Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen

Verlustbescheinigung für Kapitalerträge bis 15.12.2023 beantragen

Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen so genannten Verlustverrechnungstopf. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet.
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Nebenkosten: So nutzen Mieter und Eigentümer Steuervorteile

Nebenkosten: So nutzen Mieter und Eigentümer Steuervorteile

Auch Mieter können die Kosten für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Das heißt – innerhalb bestimmter Grenzen – können 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a EStG). Geht es um Aufwendungen, die anteilig über die Nebenkosten getragen werden, bedarf es für den Kostenabzug einer Bescheinigung des Vermieters oder Verwalters (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl 2016 I S. 1213; BFH-Urteil vom 20.4.2023, VI R 24/20).
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Handwerkerleistungen: Steuerabzug für Mieter zulässig

Haushalts-, Handwerkerleistungen: Steuerabzug für Mieter zulässig

Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen können innerhalb gewisser Grenzen mit 20 Prozent der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (§ 35a Abs. 1, 2 EStG). Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit der selbst genutzten Wohnung können mit 20 Prozent, höchstens 1.200 EUR im Jahr, geltend gemacht werden (§ 35a Abs. 3 EStG). Wichtig ist, dass ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen und die Beträge unbar beglichen, also auf das Konto des jeweiligen Dienstleisters oder Handwerkers überwiesen werden.
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Arbeitszimmer: Vereinfachungsregel gelten auch für 2022

Arbeitszimmer: Vereinfachungsregel gelten auch für das Steuerjahr 2022

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind im Jahre 2022 bis zu 1.250 Euro steuerlich absetzbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit „kein anderer Arbeitsplatz“ zur Verfügung steht. Dies ist der Fall, wenn jemand den „anderen Arbeitsplatz“ im Betrieb oder in der Behörde nicht in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlichen Art und Weise tatsächlich nutzen kann. Falls das häusliche Arbeitszimmer gar den „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung“ darstellt, sind die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) absetzbar (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG).
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Die Top 5 Steuertipps: Mehr aus Ihrer Steuererklärung herausholen

Steuererklärungen können oft kompliziert und verwirrend sein, insbesondere wenn man nicht genau weiß, welche Ausgaben man absetzen kann. Aber mit SteuerGo und ein klein wenig Vorbereitung können Sie sich eine erhebliche Steuererstattung sichern – im Durchschnitt sind das 1.260 Euro. Hier sind die Top 5 Steuertipps für Arbeitnehmer, die Ihnen helfen können, das Beste aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.
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Flutkatastrophe von Juli 2021: Steuererleichterungen verlängert

Flutkatastrophe von Juli 2021: Steuererleichterungen verlängert

Am 14. und 15. Juli 2021 hat sich in Rheinland-Pfalz – insbesondere in der Eifel – und in Nordrhein-Westfalen eine Flutkatastrophe historischen Ausmaßes mit verheerenden Auswirkungen ereignet. Am 17. Juli waren auch Teile von Bayern und Sachsen betroffen. Dabei haben mindestens 182 Menschen ihr Leben verloren. Tief „Bernd“ hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht. Zahlreiche Orte sind verwüstet und teilweise zerstört, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz.
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5 Steuer-Tipps, die für Flutopfer und Helfer jetzt wichtig sind

5 Steuer-Tipps, die für Flutopfer und Helfer jetzt wichtig sind

Uns allen sind die Bilder der Flutkatastrophe präsent, die Teile von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern im Juli 2021 heimgesucht hat. Bereits Anfang des Jahres waren auch Teile von Hessen betroffen. Die Finanzverwaltung reagiert in derartigen Fällen mit Katastrophenerlassen, um Flutopfern und deren Helfer in steuerlicher Hinsicht zu unterstützen. So gilt zum Beispiel:
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Steuertipps rund um Bankkonten – Gebühren geltend machen und Steuerschuld senken

Steuertipps rund um Bankkonten – Gebühren geltend machen und Steuerschuld senken

Die zunehmenden Gebühren für Kontoführung und Buchungsposten sind nicht zu unterschätzen. Neben etablierten Unternehmen sowie Startups werden Arbeitnehmer und Vermieter ordentlich zur Kasse gebeten. Die gute Nachricht: Sowohl Betriebe als auch Privatpersonen können die Ausgaben steuerlich geltend machen. Wie es richtig geht und worauf Sparer achten müssen, nachfolgend thematisiert.
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