Steuertipps rund um Bankkonten – Gebühren geltend machen und Steuerschuld senken

Steuertipps rund um Bankkonten – Gebühren geltend machen und Steuerschuld senken

Die zunehmenden Gebühren für Kontoführung und Buchungsposten sind nicht zu unterschätzen. Neben etablierten Unternehmen sowie Startups werden Arbeitnehmer und Vermieter ordentlich zur Kasse gebeten. Die gute Nachricht: Sowohl Betriebe als auch Privatpersonen können die Ausgaben steuerlich geltend machen. Wie es richtig geht und worauf Sparer achten müssen, nachfolgend thematisiert.

 

Informatives für Geschäftskunden

Kontoführungsgebühren gelten bei Gewerbetreibenden als betriebliche Ausgabe und können steuerlich geltend gemacht werden. Die an die Bank gezahlten Gebühren senken den Gewinn und gehören je nach Unternehmensart beispielsweise in die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. In größeren Betrieben ist das Führen eines reinen Geschäftskontos eine Selbstverständlichkeit. Anders sieht es bei vielen Freiberuflern aus, die ohne Firmenkonto auskommen und demnach keine klare Trennung zwischen privatem und beruflichem Zahlungsverkehr vorzuweisen haben. Diese Art der Kontoführung ist durchaus erlaubt, bringt jedoch einige Schwierigkeiten mit sich. Die Kontoführungsgebühren lassen sich nicht vollständig steuerlich absetzen, sondern nur anteilig. Der Anteil für berufliche und private Nutzung ist realistisch festzulegen. Für die Berechnung der anteiligen Gebühren lassen sich die monatlichen Buchungen heranziehen. Generell ist es ratsam Privates und Geschäftliches zu trennen, weil dies die Besteuerung deutlich vereinfacht.
Wie der Geschäftskonto Vergleich des Verbraucherportals über Finanzthemen bestätigt, muss für ein betriebliches Konto inzwischen nicht mehr auf die teuren Angebote regionaler Banken zurückgegriffen werden. Es gibt günstige Alternativen ohne hohe Grundgebühren inklusiv attraktiver Extras. Worauf es bei der Gegenüberstellung der Angebote ankommt, geht aus dem Vergleich hervor.

Steuerlich geltend zu machen sind in Verbindung mit Geschäftskonten folgende Posten:

• Kontoführungsgebühren
• Kosten des Geldtransfers (Buchungsposten)
• Gebühren für Kontoauszüge
• Kostenpflichtige Kreditkarten / Bankkarten (Debitkarten)
• Überziehungszinsen

 
Tipp 1

 

Steuerliche Geltendmachung bei Angestellten

Angestellte setzen Kontogebühren in Anlage N ihrer Steuererklärung als Werbungskosten ab. Der Grund: Ein Konto ist für den Empfang von Lohn beziehungsweise Gehalt ein Muss. Ohne Konto kann dem Arbeitnehmer kein Geld überwiesen werden. Die Einnahmen verursachen also Aufwendungen, die steuerlich geltend zu machen sind. Die Grenze liegt hier allerdings bei 16 Euro pro Jahr. Die Pauschale gilt sowohl für diejenigen, die mehr als 16 Euro an die Bank bezahlen als auch diejenigen die weniger für ihr Konto ausgeben. Arbeitnehmer mit kostenlosem Girokonto können somit am meisten von einem Steuervorteil profitieren. Dank Pauschale müssen keine Nachweise für die Gebühren erbracht werden.

 

Was Vermieter wissen sollten

In Anlage V der Steuererklärung sind Vermieter richtig, wenn es um die Geltendmachung von Kontoführungsgebühren geht. Handelt es sich um ein gemischtes Konto, worüber sowohl private Kontobewegungen als auch Mieteinnahmen und Mietausgaben laufen, wird der Gebührenanteil für die Vermietung geschätzt. Eine Pauschale wie bei Arbeitnehmern gilt nicht. Absetzbar ist nur das, was tatsächlich an die Bank gezahlt wurde.

 

Sparerpauschbetrag – der Freibetrag für Sparfüchse

Nicht absetzbar sind Bearbeitungs-, Verwaltungs- und Depot-Kosten im Zusammenhang mit Aktiendepots und Geldanlagen. Gehen Erträge nicht über den sogenannten Sparerpauschbetrag hinaus, sind die Gewinne aus Geldanlagen steuerfrei, wodurch sich Sparer zumindest diesen Vorteil sichern können. Pro Person liegt der Freibetrag bei 801 Euro, bei Ehepaaren (zusammenveranlagt) bei 1.602 Euro. Gehen Erträge darüber hinaus, kommt es zur Besteuerung. Beispielsweise kann die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent zur Anwendung kommen. Grundsätzlich wird die Günstigerprüfung durchgeführt, um sicherzustellen, dass Steuerpflichtige immer mit der günstigsten Variante besteuert werden. Der Begriff Günstigerprüfung stammt aus dem Steuerrecht und betitelt die Überprüfung durch das Finanzamt, sobald Steuerpflichtige ein Wahlrecht haben. Im Video wird der Sachverhalt verständlich erklärt:

Tipp 2
 

Ein Kommentar zu “Steuertipps rund um Bankkonten – Gebühren geltend machen und Steuerschuld senken”

  1. Dietrich Bachmann

    Gut zu wissen, dass gemischte Konten für Selbstständige ein paar Nachteile haben. Heutzutage gibt es so viele Regeln und Gesetze, dass es schwierig sein kann, alles zu verstehen. Ich glaube, dass es sich lohnt, einen Steuerberater zu haben, dem man Fragen stellen kann.

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