Schlagwort: Rentner

Energiepreispauschale: Musterverfahren der Besteuerung

Energiepreispauschale: Musterverfahren zur Zulässigkeit der Besteuerung

Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, die im September 2022 ausgezahlt worden ist bzw. bei der eine Minderung der Steuer-Vorauszahlungen erfolgte, und die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger aus dem Dezember 2022 sind nach dem Willen des Gesetzgebers zu versteuern. Nach einer gesetzlichen Fiktion gelten die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer und Pensionäre) oder sonstige Einkünfte (Selbstständige, Rentner). Mittlerweile kommen an der Besteuerung immer mehr Zweifel auf und das (offenbar) erste Musterverfahren liegt nun vor.
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Energiepreispauschale: Ist die Besteuerung überhaupt zulässig?

Energiepreispauschale: Ist die Besteuerung überhaupt zulässig?

Die Energiepreispauschale für Erwerbstätige, die im September 2022 ausgezahlt worden ist, und die Energiepreispauschale für Rentner und Versorgungsempfänger aus dem Dezember 2022 sind nach dem Willen des Gesetzgebers zu versteuern. Nach einer gesetzlichen Fiktion gelten die Einnahmen als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer und Pensionäre) oder sonstige Einkünfte (Selbstständige, Rentner).
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Energiepreispauschale für Rentner und Pensionäre

Energiepreispauschale für Rentner und Pensionäre

Ab dem 1.9.2022 erhielten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen in den Lohnsteuerklassen I – V einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt, der über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgezahlt wird. Selbstständige erhielten einen Vorschuss über eine einmalige Kürzung ihrer Einkommensteuervorauszahlung (§§ 112 bis 122 EStG, eingefügt mit dem „Steuerentlastungsgesetz 2022“ vom 23.5.2022). Nicht begünstigt waren bisher Pensionäre und Rentner.
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Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember

Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember

Auch Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Dies hat die Ampelkoalition beschlossen. Die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.
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Neurentner: Höherer Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten

Neurentner: Höherer Besteuerungsanteil für gesetzliche Renten

Die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird mit dem sog. Besteuerungsanteil versteuert. Dies ist ein bestimmter Prozentsatz, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgelegt ist. Für Neurentner, die im Jahre 2020 erstmals Rente bezogen haben, beträgt der Besteuerungsanteil 80 % des Rentenbetrages.


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Vorsorgeaufwendungen: Ende der Günstigerprüfung

Vorsorgeaufwendungen: Ende der Günstigerprüfung

Vorsorgeaufwendungen werden seit 2005 nach neuen Regeln steuerlich berücksichtigt. Seit 2010 gibt es für Vorsorgeaufwendungen drei verschiedene Abzugsbeträge: für Beiträge zur Altersvorsorge, zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Demgegenüber gab es bis zum Jahr 2004 für sämtliche Versicherungsbeiträge nur einen einheitlichen Vorsorgehöchstbetrag. Um Verschlechterungen zu vermeiden, führte das Finanzamt in den folgenden 15 Jahren von Amts wegen eine sog. Günstigerprüfung durch (§ 10 Abs. 4a EStG).
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Rentenerhöhung: Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner ab 1. Juli 2019

Rentenerhöhung: Mehr Geld für Rentnerinnen und Rentner ab 1. Juli 2019

Zum 1.7.2019 gibt es eine spürbare Rentenerhöhung: Im Westen steigen die Renten um 3,18 % und im Osten um 3,91 %. Damit steigt der aktuelle Rentenwert von derzeit 32,03 Euro auf 33,05 Euro (West) bzw. von 30,69 Euro auf 31,89 Euro (Ost).
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Studienkosten nach Eintritt in den Ruhestand nicht absetzbar

Studienkosten nach Eintritt in den Ruhestand nicht absetzbar

Aufwendungen für ein Studium sind in unbegrenzter Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn bereits vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen worden ist oder wenn es sich um ein Zweitstudium handelt. Dann nämlich gelten die Studienkosten als Fortbildungskosten. Ansonsten rechnen die Kosten für ein Erststudium zu den Ausbildungskosten, und diese sind lediglich begrenzt bis 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar (§ 4 Abs. 9, § 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Nr. 5 EStG).
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Deutsche Rentenversicherung: Hilfe bei der Steuer

Deutsche Rentenversicherung hilft Rentnern bei der Steuer

Die Deutsche Rentenversicherung stellt Rentnern und Versicherten auf Wunsch kostenlose Bescheinigungen aus, die beim Ausfüllen der Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand zur Steuererklärung“ helfen. Die Bescheinigungen enthalten alle steuerrechtlich relevanten Beträge mit Hinweisen, in welchen Zeilen dieser Vordrucke die Werte eingetragen werden müssen.
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Rentenerhöhung: Ordentlicher Zuwachs ab Juli 2015

Zum 1. Juli eines Jahres werden die Renten im Allgemeinen angepasst. Die Höhe der Bruttorenten wird jährlich mithilfe der komplizierten Rentenanpassungsformel festgelegt. Basis der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung des Vorjahres.


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Später in Rente: Vierte Stufe zur „Rente mit 67“ für den Jahrgang 1950

In diesem Jahr 2015 wird der Geburtsjahrgang 1950 nun 65 Jahre alt und erreicht damit das gesetzliche Rentenalter von bisher 65 Jahre. Zeit also, um in Rente gehen zu können. Wenn es da nicht ein Hindernis gäbe: Denn im Jahr 2012 startete für Neurentner die „Rente mit 67“ – und damit ein späterer Rentenbeginn.
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Krankenversicherung der Rentner: Neuer Zusatzbeitrag gilt ab März 2015

Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine Änderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der für alle Kassen gleich war, wurde ersetzt durch einen neuen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch sein. Ebenso wie der Sonderbeitrag muss auch der Zusatzbeitrag vom Versicherten alleine aufgebracht werden.
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Steuererklärung für Rentner: Das müssen Sie jetzt wissen

Das Arbeitsleben ist beendet – das heißt aber nicht, dass das Finanzamt nun nichts mehr von Ihnen wissen will. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen Sie auch als Rentner oder Pensionär eine Steuererklärung abgeben. Denn seit 2005 gilt das Alterseinkünftegesetz, das den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung regelt.
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